Die Initiative gehe zu weit und gefährde die Rechtssicherheit, die Wirtschaftsfreiheit und letztendlich die Arbeitsplätze, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Die Kernanliegen der Initiative hält der Bundesrat jedoch für berechtigt.

Er wird deshalb dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten, der auf dem Konzept der relativen Marktmacht basiert. Das WBF wird bis Anfang Juli 2018 vertieft prüfen, inwiefern eine Begrenzung dessen Anwendungsbereichs auf Importsachverhalte mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sei, so dass zielgerichtet die Abschottung des Schweizer Marktes bekämpft werden könne, heisst es weiter. Nach Ansicht der Regierung wäre damit das Kernanliegen der Initiative - die Stärkung der Beschaffungsfreiheit von Schweizer Unternehmen im Ausland zur Erleichterung von Parallel-Importen - erfüllt.

Die Initianten begrüssen in einer Medienmitteilung grundsätzlich den indirekten Gegenvorschlag. Dieser gehe in die richtige Richtung. Für eine definitive Beurteilung wollen sie aber die Botschaft des Bundesrates abwarten. Bedauren äussern sie über die Ablehnung der Initiative durch den Bundesrat. 

lid