Das Abkommen mit Ecuador verbessere den Marktzugang sowie die Rechtssicherheit für den Warenhandel mit Industrie- und Agrarprodukten, für Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen, schreibt der Bundesrat.

Das bereits bestehende Abkommen mit der Türkei wurde aktualisiert. So enthält es neue Bestimmungen unter anderem zu Ursprungsregeln und nachhaltiger Entwicklung. Bei den Agrarprodukten räumen sich die Schweiz und die Türkei zusätzliche Konzessionen ein.

Bilaterales Abkommen mit Türkei revidiert

Parallel zum Efta-Abkommen wurde das bilaterale Landwirtschaftsabkommen mit der Türkei revidiert. Dies verbessere den Zugang von Schweizer Agrarprodukten zum türkischen Markt, so der Bundesrat.

Die Botschaften werden nun zur Genehmigung an das Parlament überwiesen. Unterzeichnet worden waren die Abkommen im Juni.

lid