Die beiden Verordnungen bilden die Grundlage für die Liberalisierung des Ethanol-Markts auf Anfang 2019 sowie für die Überweisung von 60 Millionen Franken aus dem Betriebsfonds der ehemaligen Alkoholverwaltung (EAV) an die AHV, wie der Bundesrat mitteilt.

Die EAV ist per Anfang 2018 in die Eidgenössische Zollverwaltung integriert worden.