Laut einer Medienmitteilung des Bundes hat der Kanton Solothurn seinen Richtplan umfassend überarbeitet und erfüllt damit die verschärften Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) für einen haushälterischeren Umgang mit dem Boden. Der Kanton setzt neu auf eine Obergrenze für das Siedlungsgebiet. Dadurch werden die Gemeinden dazu angehalten, innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets künftig kompakter zu bauen.

Der Richtplan enthält entsprechend den Auftrag, Reservezonen zu überprüfen und mehrheitlich der Landwirtschaftszone zuzuweisen. Damit entsteht der nötige Spielraum, um an sinnvolleren Lagen Erweiterungen von Siedlungen und Infrastrukturen verwirklichen zu können. Der Bundesrat hat den revidierten Richtplan an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 genehmigt.

pd