Zwar liege das Wohlergehen der Tiere weiterhin in erster Linie bei deren Haltern. Veranstalter seien jedoch verpflichtet,  Massnahmen zu ergreifen, wenn Teilnehmende ihren Pflichten gegenüber den mitgebrachten Tieren nicht nachkommen. Bei der Verordnungsänderung hat der Bundesrat zudem Massnahmen gegen illegalen Hundehandel und für besseren Schutz für Hummer erlassen. Er will damit insbesondere den schonenden Umgang mit Tieren fördern, heisst es weiter. Die Änderungen treten am 1. März 2018 in Kraft.

hja