Auf dem Hof des verurteilten Landwirts sind zwischen Anfang 2015 und Ende Mai 2016 26 Rinder vernachlässigt worden. Für 17 davon endete dies mit einem qualvollen Tod. Im letzten Dezember wurde er deshalb wegen Tierquälerei und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz angeklagt (wir berichteten).

Das Urteil ist am Montag gefallen. Gemäss «Blick» gestand der 56-Jährige seine Taten und wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Busse von 1300 Franken verurteilt. Davon muss der Landwirt mindestens ein halbes Jahr im Gefängnis verbringen. Laut «Tele M1» ist die Strafe nur deshalb so gering, da der Verurteilte an Depressionen litt - sie hätte nämlich auch bis zu drei Jahre lang sein können.

Wenn der 56-Jährige seine momentane psychiatrische Therapie beendet hat, wird er gemäss «Blick» die Gefängnisstrafe antreten.

lae