Die meisten Tiere sind nur leichtgradig erkrankt, wie das BLV auf seiner Website schreibt. Auf den Betrieben, bei deren Tieren keine klinischen Anzeichen zu erkennen sind, wird der Bestand gesperrt, ohne dass weitere Blutuntersuchungen durchgeführt werden. Ein Verbringen einzelner Tiere in eine andere Tierhaltung ist jedoch möglich, sofern die Tiere vorher negativ auf das Blauzungenvirus getestet worden sind.

Die seuchenpolizeilichen Massnahmen gelten bis zum 1. Dezember, anschliessend werden sie aufgehoben, da der Insektenflug bereits im November stark abnimmt. Die Krankheit wird durch Insekten übertragen. Laut BLV hat vermutlich das warme Wetter die Verbreitung des Virus begünstigt.

Amtlich angeordnete, präventive Impfungen sind aktuell nicht geplant. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

lid