Bald neigt sich wieder ein Kalenderjahr dem Ende zu. Bei den natürlichen Personen wird damit auch das Buchhaltungsjahr abgeschlossen. Dies ist der ideale Zeitpunkt, um sich Gedanken über die notwendigen Unterlagen für die Abschlusserstellung zu machen.

Unterschiedliche Arten

Am letzten Tag des Geschäftsjahres ist eine Bestandsaufnahme zu machen (Art. 958c Abs. 2 OR), wozu eine Inventur durchgeführt werden muss. Die Vorräte müssen gezählt und notiert werden. In der Landwirtschaft werden diese oft in drei unterschiedliche Arten unterteilt. Vorräte:

  • zugekaufte Vorräte (Saatgut, Dünger, Spritzmittel, usw.)
  • selbstproduzierte Vorräte (Gras-/Maissilage, Heu, Emd, usw.)
  • Feldinventar

Zum Feldinventar gehören alle Aufwendungen, die der Betriebsleiter bereits ins Feld «investiert» hat, deren Ertrag aber erst im nächsten Jahr folgt. In der Praxis sind dies Aufwände im Zusammenhang mit der Saat einer Winterkultur (Saatgut, Lohnarbeiten, evtl. Spritzmittel für Wintergetreide). Tierbestand: Die Tiere sind nach Tierart zu unterscheiden und in verschiedene Alterskategorien zu unterteilen (z. B. Jungvieh 161 bis 360 Tage, Rinder ein bis zwei-jährig, Milchvieh). Wer muss den Bestand der Aufzuchttiere deklarieren? Es existieren zahlreiche verschiedene Arten von Aufzuchtverträgen. Entscheidend ist, wer per Stichtag am Jahresende der Tierbesitzer ist. Dieser hat die Tiere bei sich zu deklarieren, was zu Abweichungen zur Agate-Bestandsliste führen kann.

Abrechnungen machen

Haben Sie mit Ihrem Nachbar oder Ihrer Nachbarin die gegenseitig erbrachten Leistungen bereits abgerechnet? Weisen Sie auf den Abrechnungen Guthaben und Aufwendungen getrennt aus; eine Verrechnung ist nicht erlaubt (Art. 958c Abs. 1 Ziff. 7 OR).

Zeitliche und sachliche Abgrenzungen: Ins aktuelle Buchhaltungsjahr gehören nur Erträge und Aufwendungen, von denen die Leistungen in dieser Zeitperiode stattgefunden haben (Art. 958b Abs. 1 OR). Damit möglichst keine Abgrenzungen vergessen gehen, können periodenfremde Buchungen mit der entsprechenden Jahreszahl vermerkt werden. Beim Jahresabschluss fallen solche Buchungen sofort auf und können korrekt abgegrenzt werden. Tipp: Rechnungen, wann immer möglich, im entsprechenden Jahr bezahlen, so entfällt eine Abgrenzung.

Steuerunterlagen: Sammeln Sie Belege sofort bei Erhalt (z.B. Zins und Saldoausweise von der Bank, Versicherungs- und Vorsorgebescheinigungen, Lohnausweise usw.), damit diese für den Abschluss rasch zur Verfügung stehen (elektronische Bescheinigungen beim Finanzinstitut herunterladen!). Je genauer und lückenloser alle diese Daten gesammelt und im Buchhaltungsabschluss, respektive in der Steuererklärung berücksichtigt werden, desto kleiner ist das Risiko einer Aufrechnung von Seiten der Steuerbehörde.

Patrick Fischer, Agriexpert

Infos unter Tel: 056 462 51 11