Nach Ansicht des Regierungsrats ist es sinnvoll, die Tierverkehrsdatenbank für verschiedene Zwecke zu nutzen. Die zum Teil unterschiedlichen Anforderungen könnten jedoch zu Problemen im Veterinär- und Agrarvollzug führen. Deshalb seien Präzisierungen nötig, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. In Zukunft soll jede Person die Kontrolldaten zu ihrer Tierhaltung einsehen und das Bundesamt für Landwirtschaft ermächtigen können, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Es soll deshalb rund um die Weitergabe von Daten rechtlich Klarheit geschaffen werden.

Kanton Bern