Der Richterspruch könne nämlich über diesen Fall hinaus "weitreichende Konsequenzen" für die Rechtssicherheit von Wirkstoffzulassungen in der EU haben, teilte Bayer am Freitag mit.

"Wissenschaftlich unbegründet"

Der Konzern möchte nach eigenen Angaben "sicherstellen, dass einige allgemeine Interpretationen des Gerichts zum Pflanzenschutzgesetz überprüft werden, die nach Überzeugung von Bayer einer rechtlichen Grundlage entbehren".

Zugleich versicherte das Unternehmen, es akzeptiere die jüngste Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, den Einsatz bestimmter Neonicotinoide in der Landwirtschaft stark einzuschränken, auch wenn dieses Vorgehen "wissenschaftlich unbegründet " sei. Daher habe Bayer das Dossier zu dem Wirkstoff Clothianidin im Rahmen des laufenden Wiederzulassungsverfahrens zurückgezogen.

Syngenta will Schadenersatz

Die EU-Kommission hatte 2013 den Einsatz der als bienenschädlich geltenden Neonicotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid in grossem Umfang verboten. Dagegen klagten Bayer und der Schweizer Hersteller Syngenta mit dem Ziel, die Verbote für nichtig zu erklären. Syngenta beantragte zudem Schadenersatz in Höhe von mindestens 367,9 Millionen Euro.

Das EU-Gericht in Luxemburg wies die Klagen Mitte Mai "in vollem Umfang" ab. Es verwies dabei auch auf den Vorsorgegrundsatz, wonach aus seiner Sicht Schutzmassnahmen getroffen werden könnten, "ohne abwarten zu müssen, bis das tatsächliche Vorliegen und die Schwere dieser Risiken in vollem Umfang nachgewiesen sind".

Kritik an Bayer

Die deutsche Aurelia Stiftung zum Schutz der Bienen kritisierte am Freitag die Entscheidung von Bayer, in die Berufung zu gehen. Der Konzern wolle damit "den Vorrang des Umweltschutzes vor wirtschaftlichen Interessen aus dem Weg räumen", erklärte die Stiftung in Berlin.

sda