Das bernische Verwaltungsgericht fällte jüngst ein Urteil mit wegweisendem Charakter. Eine Person meldete dem kantonalen Veterinärdienst bereits 2015 angebliche Tierschutzmängel auf einem Bauernhof im Kanton Bern. Der Veterinädienst kontrollierte den Bauern daraufhin und stellte nur kleine Mängel fest, die der Landwirt umgehend behob. Insgesamt waren die Vorwürfe des Anzeigers aber unzutreffend, wie die «Berner Zeitung» aus dem am Donnerstag veröffentlichen Urteil zitiert.

Bauer verlangte Akteneinsicht

Nun wollte der Landwirt wissen, wer ihn angeschwärzt hatte, und verlangte Akteneinsicht, die ihm vom Veterinärdienst auch gewährt wurde. Dagegen wiederum erhob aber der Anzeiger Beschwerde bei der Berner Volkswirtschaftsdirektion. Wenn die Akten dem Bauern zugänglich gemacht würden, sehe dieser, wer die Anzeige eingereicht habe. Der Anzeiger befürchtete einen Racheakt des Bauern. Ausserdem wies er darauf hin, dass der Kantonstierarzt ihm zugesichert hatte, seine Meldung werde streng vertraulich behandelt.

Die Direktion wie auch das Verwaltungsgericht lehnten die Beschwerde aber ab.

jw