Vor zwei Jahren kam es auf einem Bauernhof in der Region Brugg AG zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 58-jährigen Hundehalter und einem Landwirt. Gemäss einem Bericht der «Aargauerzeitung» soll der Landwirt bemerkt haben, dass sich der 58-Jährige zusammen mit dem Hund auf seinem Feld aufgehalten habe. Nachdem er ihn darauf aufmerksam gemacht habe, habe der Hundehalter ihn einen «Scheiss-Bauern» genannt und gedroht, ihm den Bauch aufzuschlitzen.

Der Landwirt sagte laut «Aargauerzeitung» vor Gericht auf Nachfrage der Einzelrichterin Gabriele Kerkhoven aus, dass sich die Drohung des Hundehalters ernst anhörte, weshalb er schliesslich die Polizei verständigt hat.

Gegenargumente des Hundehalters

Der Hundehalter hat vor Gericht nicht bestritten, dass er sich auf dem Grundstück des Landwirts befand. Gemäss «Aargauerzeitung» argumentierte er jedoch mit Hilfe eines Gesetzesartikels des Zivilgesetzbuches, dass er das Recht hatte, sich auf dem Feld aufzuhalten. Dort habe er mit seinem Hund das Apportieren geübt, wie er das täglich macht. Er gab zu, dass es zu einem Streit gekommen war und das er nicht freundlich reagiert habe, stritt jedoch ab, den Landwirt «Scheiss-Bauer» genannt und ihm gedroht zu haben.

Freispruch

Der 58-Jährige forderte laut «Aargauerzeitung» den Freispruch und bezeichnete den Gerichtsfall als Hexenjagd gegen seine Person. Schliesslich wurde er von der Gerichtspräsidentin freigesprochen mit der Begründung, dass der genaue Wortlaut des Streitfalls unklar sei und das Aussage gegen Aussage herrsche.

lae