Um keine Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge in die Schweiz zu schleppen, gelten strenge Bestimmungen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLV) in einer Medienmitteilung schreibt. Gerade, wenn es um das Einführen von Pflanzen, Samen oder anderen Pflanzenteilen aus einem Drittland ausserhalb Europas geht. Obst und Gemüse dürfen oft nicht über die Grenzen gebracht werden und werden konfisziert. Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst empfiehlt daher ganz auf die Einfuhr zu verzichten.

Allein dieses Jahr wurden an den Flughäfen Zürich und Genf bereits 202 Verstösse registriert. Dies, noch bevor die Sommerferien begonnen haben. 2017 wurden im gesamten Jahr 233 Fälle registriert.

lid