In der Schweiz kommt es bei der Bremstechnik für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu neuen Vorschriften. Aufgrund der EU-weiten Harmonisierung werden für Neufahrzeuge bald neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft gesetzt. «Anhänger wie auch neue Traktoren dürfen dann nur noch mit einem sogenanntenZweileiter-Bremssystem, entweder mit Luftdruck oder hydraulisch, ausgerüstet sein», sagt Stefan Gfeller, der am Inforama als Lehrer und Berater im Bereich Landtechnik tätig ist. 

Theoretisch ab 2018 

Ab dem 1. Januar 2018 dürftentheoretisch nur noch Traktorenund pneumatisch gebremste Anhänger in Verkehr gebracht werden, die den neuen Anforderungenentsprechen. Für hydraulisch gebremste Anhänger besteht eine längere Übergangsfrist. Im Verkehr stehende Fahrzeuge dürfen grundsätzlich weiterhin betrieben werden, sofern sie die zum Zeitpunktihrer ersten Inverkehrsetzung gültigen Anforderungen und Bedingungen erfüllen. Für denSchweizerischen Verband für Landtechnik (SVLT) ist klar: «Als Verband und als Mitglied in verschiedenen Arbeitsgruppen haben wir immer den Standpunkt vertreten, dass kein Schweizer Sonderzug gefahren und die EU-Vorschrift eins zu eins umgesetzt werden soll. Dies mit der Begründung, dass keine teuren Sonderanfertigungenfür die Schweiz zu tätigen sind und somit Traktoren, Arbeits- oder Transportanhänger sich nicht unnötig verteuern», sagt deren Präsident Werner Salzmann auf Anfrage. Da das Vernehmlassungsverfahren aber erst nächsten Monat startet und bis im März 2018 dauern soll, wird die Verordnung über die technischen Anforderungenan Strassenfahrzeuge (VTS) aus zeitlichen Gründen nicht auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden. Somit dürften die neuen Vorschriften in der Schweiz frühestens ab 1. Januar 2019 vollumfänglich zum Tragen kommen. 

Augen auf bei Neukäufen

Für die Landwirtschaft könnte hier aber ein gewisses Gefahrenpotenzial bestehen: Denn bei der Zulassung von neuen Traktoren und Anhängern dürften einige kantonale Strassenverkehrsämter darauf pochen, dass das Gesetz ab dem 1. Januar 2018 schon gilt, während andere erst das Jahr 2019 in Betracht ziehen. Hier empfehlen Fachleute den Bauern ganz klar, schon jetzt bei einem Neukauf die EU-Bremsvorschriften zu berücksichtigen.Kompromisse könnten später zu teuren Folgekosten führen.

Peter Fankhauser

Artikel aus der BauernZeitung 24. November: Lernen Sie die BauernZeitung jetzt 4 Wochen kostenlos kennen und gewinnen Sie einen Reisegutschein im Wert von 3000 CHF