Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bereitet die notwendigen Massnahmen vor. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.

Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 8 wurde im Rahmen des jährlichen Überwachungsprogramms bei zwei Rindern in den Kantonen Jura und Basel-Landschaft festgestellt. Bei der Abklärung der weiteren Tiere auf den beiden betroffenen Betrieben wurden keine weiteren positiven Tiere diagnostiziert.

Das BLV ist daran, gemäss den Vorgaben der Tierseuchenverordnung schweizweit eine Blauzungenzone festzulegen. Damit bleibt der Tierverkehr in der Schweiz ohne Einschränkungen möglich. Der Export in Länder ohne Fälle von Blauzungenkrankheit ist jedoch nur noch mit Auflagen möglich. Dies betrifft neben dem Tierverkehr auch den Export von Samen, Eizellen und Embryonen. Dadurch erfüllt die Schweiz gleichzeitig auch die Auflagen der EU.

Gegen BTV-8 sind seit 2008 drei Impfstoffe in der Schweiz registriert. Basierend auf der aktuellen Analyse sind keine amtlich angeordneten, präventiven Schutzimpfungen geplant. Es steht Tierhaltenden frei, ihre Tiere in Absprache mit der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt zu impfen.

Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.

Woran erkennt man die Blauzungenkrankheit?

Die Symptome ähneln teilweise den Symptomen der Maul- und Klauenseuche. Die klinischen Symptome bei Rindern sind:

  • Entzündungen der Zitzenhaut
  • Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien.
  • Speicheln, Tränenfluss und Nasenausfluss
  • Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls
  • Die Zunge kann stark anschwellen und zyanotisch werden (″blue tongue“).

Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv, es sammelt sich insbesondere unter der Haut. Die Tiere bilden eine belastbare Immunität aus. Die Krankheit kann ausheilen.

 

Seuchenfälle im grenznahen Raum zu Frankreich

Der Virustyp BTV-8 grassiert seit mehreren Jahren in Frankreich, seit 2015 auch im grenznahen Raum zur Schweiz. Aus diesem Grund hat das BLV seit Längerem mit neuen Infektionsfällen gerechnet. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht direkt ansteckende Virusinfektion bei Wiederkäuern, die von Insekten übertragen wird.

Der erste Fall von Blauzungenkrankheit war in der Schweiz im Oktober 2007 aufgetreten. Seit 2012 war die Schweiz wieder offiziell frei von der Blauzungenkrankheit.

Ausgeprägte Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ödeme im Kopfbereich und Aborte. Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren.

BauZ