Felix Lang sieht aufgrund der Ereignisse die Glaubwürdigkeit des Veterinärdienstes in Gefahr. Er stellt die Frage, wie künftig Fälle wie die 15 verendeten Rinder und Kühe von Boningen verhindert werden können. Auch wenn es sich um ein menschliches Einzelschicksal handle, bestehe in seinen Augen Handlungsbedarf. Insbesondere stellte er die Frage ob es personelle oder gesetzgeberische Anpassungen im Kanton Solothurn brauche.


In seiner Antwort vom 16. August schreibt der Regierungsrat, dass trotz durchdachtem Risikomanagement das Auftreten von dramatischen Ereignissen nicht vollständig verhindert werden könne. Insbesondere wenn auf einem Betrieb eskalationsartig mehrere Ursachen für Fehlentwicklungen zusammen kämen, könne sich die Situation sehr rasch und vom Umfeld unbemerkt verschlimmern.

Insgesamt beurteilt der Regierungsrat die Kontrollen auf den Betrieben als ausreichend. Bereits heute werden die Betriebe in verschiedene Risikostufen eingeteilt und entsprechend in kürzeren Intervallen kontrolliert. Auch regle die eidgenössische Gesetzgebung bezüglich Tierschutz und Kontrollwesen die Rechtsgebiete des Veterinärwesens abschliessend. Auf Kantonaler Ebene bestehe deshalb kein gesetzgeberischer Spielraum, heisst es weiter.

dj