Beim Entscheid für hornlose oder behornte Kühe spielen laut ASR verschiedene Faktoren auf dem Betrieb eine Rolle. Zum Beispiel das Stallsystem (Laufstall oder Anbindestall), die Herdengrösse, Aspekte der Vermarktung (Zuchtviehverkauf, Milchvermarktung für Spezialitäten wie Hornkäse oder Hornmilch), Demeterrichtlinien, Vorlieben der Betriebsleiterfamilien und nicht zuletzt auch Traditionen wie Viehschauen oder Alpaufzüge.

«Keine staatliche Aufgabe»

Dieser Entscheid dürfe nicht durch staatliche finanzielle Anreize beeinflusst werden, deshalb lehne ASR das Volksbegehren von Armin Capaul und der IG Hornkuh ab, so eine Mitteilung. Es sei nicht die eine staatliche Aufgabe, die Haltung von Hornkühen zu unterstützen. Zudem sei es staatspolitisch falsch, eine solche Fragestellung in der Bundesverfassung zu regeln.

Die ASR befürchtet ausserdem, eine staatliche Förderung von behornten Kühen würde zu Lasten anderer Förderungsmassnahmen in der Landwirtschaft gehen. Stattdessen müssten die höheren Kosten für die Haltung von Hornkühen über den Markt durch höhere Preise abgegolten werden.

Natürlich hornlose Rassen

«Aus Sicht der Verletzungsgefahr von Mensch und Tieren bringt die fachgerechte Enthornung der Tiere grosse Vorteile», so ein weiteres Argument der ASR. Ausserdem komme Hornlosigkeit beim Rind und auch bei anderen Wiederkäuern in der Natur vor. Die ASR weist auf Nutztierrassen wie Angus hin.

jw