Auf Geheiss des Bundesgerichts muss sich der Zürcher Kantonsrat nochmals mit der Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative befassen. Die Vorlage des Regierungsrates liegt derzeit zur Vorberatung bei der Kommission für Planung und Bau (KPB).

Diese sei grundsätzlich akzeptabel, sagte Kantonsrat Martin Neukomm am Montag vor den Medien. Für einen wirkungsvollen Schutz von wertvollem Kulturland brauche es jedoch noch punktuelle Verbesserungen.

So wollen es die Grünen nicht dabei bewenden lassen, "der Landwirtschaft genügende Flächen zu erhalten", wie es in der regierungsrätlichen Vorlage heisst. Vielmehr sollen "Kulturland und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung in Bestand und Qualität geschützt werden".

Kompensieren statt Humus transportieren

Auf jeden Fall verhindern wollen die Grünen, dass es bei der Kompensation von Kulturland zum "Humustourismus" kommt. "Ersatz soll nicht geschaffen werden können durch Aufwertung geeigneter Flächen, sondern nur durch einen Realersatz", sagte Neukomm.

Das heisst im Klartext: Wird an einem Ort Kulturland eingezont, muss an einem andern Ort flächengleich und in gleicher Qualität ausgezont werden. Auch der Zürcher Bauernverband sei mittlerweile dagegen, dass schlechte Ackerböden durch das Auftragen von Humus aufgewertet werden, stellte Kantonsrat Robert Brunner fest.

Die Zürcher Stimmberechtigten hatten im Juni 2012 das Anliegen der Grünen, das Kulturland besser zu schützen, mit 54,5 Prozent überraschend gutgeheissen - gegen den Willen der Regierung und mit Ausnahme der SP aller grossen Parteien. Ein Jahr später präsentierte die Regierung zwar fristgemäss die Vorlage zu ihrer Umsetzung - empfahl diese aber zur Ablehnung.
Sie stellte sich auf den Standpunkt, die Anliegen der Kulturlandinitiative liessen sich mit der Revision des kantonalen Richtplans erfüllen. Dort würden die Ziele einer haushälterischen Bodennutzung konsequent verfolgt. Diese Meinung vertrat auch die Mehrheit des Kantonsrates und trat deshalb im Mai 2014 gar nicht erst auf die Vorlage ein.

Richtplanrevision entspricht der Initiative nicht

"So nicht" entschied das Bundesgericht im Mai und schickte das Geschäft zurück an das Zürcher Parlament. Das Gericht in Lausanne habe die Stimmrechtsbeschwerde nicht nur aus formalen, sondern auch aus inhaltlichen Gründen gutgeheissen, sagte Maronna Schlatter, Präsidentin der Grünen Kanton Zürich.

Das Raumplanungsgesetz des Bundes sehe beim Kulturland eine Kompensationspflicht vor, wenn Landwirtschaftsflächen ausserhalb des Siedlungsgebietes beansprucht werden. Die Kulturinitiative gelte aber auch für solche Flächen innerhalb des Siedlungsgebietes, die heute nicht rechtmässig eingezont sind.

"Nach geltendem Recht", so Schlatter, "könnten weiterhin Bauzonen innerhalb des Siedlungsgebietes ausgeschieden werden, auch wenn sie den Kriterien der Kulturlandinitiative für schützenswerte Flächen entsprechen."

sda