Die Forscher schlagen vor, dass der Bund diese Arten des Mähens künftig empfehlen soll und dass Subventionen daran gekoppelt sein sollten. Für die Studie hat das Team um Jean-Yves Humbert und Raphaël Arlettaz von der Uni Bern zwölf extensiv genutzte Wiesen auf vier verschiedene Arten gemäht und danach die Artenvielfalt gemessen.

Extensiv genutzte Wiesen sind ökologische Ausgleichsflächen, welche insgesamt 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz ausmachen. Extensiv genutzte Wiesen stellen etwa die Hälfte davon. Sie dürfen laut Bundesamt für Umwelt weder gedüngt noch mit Pestiziden behandelt und nicht vor dem 15. Juni gemäht werden, damit sich die Tierwelt länger ungestört entwickeln kann.

Fördermassnahme des Bundes fruchtet wenig
Allerdings haben Studien ergeben, dass diese Fördermassnahme des Bundes für die Biodiversität wenig fruchtet, wie die Uni Bern am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb. Dies, obwohl jährlich rund 65 Millionen Franken Subventionen ausbezahlt werden, um solche extensiv genutzten Wiesen anzulegen.

Die Resultate der Berner Forscher zeigen nun auf, dass sich die Zahl der Wildbienen um ein Drittel erhöht, wenn beim Mähen zehn bis 20 Prozent der Wiese ungemäht belassen werden, wie sie im Fachblatt "PLOS ONE" berichten. Nach zwei Jahren fanden sich doppelt so viele Heuschrecken und eine um ein Viertel höhere Artenvielfalt als in Wiesen ohne diese Rückzugsflächen.

Erfolgte die Mahd einen ganzen Monat später als üblich, also am 15. Juli, gab es sogar fünfmal mehr Heuschrecken als auf herkömmlich genutzten Flächen, wiesen die Forscher in einer zweiten Studie nach. Davon profitieren Tiere wie Vögel und Fledermäuse, deren Bestände im Agrarraum in den letzten Jahrzehnten markant rückläufig waren

Nicht vor dem 15. Juli mähen
Oft wird Landwirten empfohlen, Wiesen nur zweimal pro Jahr im Abstand von acht Wochen zu mähen. Doch diese Massnahme zeigte in der Studie keinen positiven Effekt auf die Artenvielfalt. Fazit der Forscher: Extensiv genutzte Wiesen sollten auch im Mittelland nicht vor dem 15. Juli gemäht werden. Wird trotzdem vorher gemäht, müssten mindestens zehn Prozent der Fläche ungemäht stehen gelassen werden.

"Mit solchen einfach umsetzbaren Massnahmen wären die Millionen von Franken von Subventionen an die Landwirte tatsächlich gewinnbringend investiert", liess sich Arlettaz in der Mitteilung zitieren.

sda