Das Finanz- und das Energiedepartement sollen nun die Details ausarbeiten. Das vorgesehene Lenkungssystem soll primär auf Energie- und Klimaabgaben basieren und in der Bundesverfassung verankert werden. Die Mehrheit der Konsultationsteilnehmer begrüsse den Übergang vom Fördern zum Lenken, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Mit dem verstärkten Einsatz von Abgaben liessen sich die Klima- und Energieziele zu geringeren volkswirtschaftlichen Kosten erreichen.

Die heutige CO2-Abgabe auf Brennstoffen soll weitergeführt und periodisch erhöht werden. Bei den Treibstoffen will der Bundesrat zwei Varianten weiterverfolgen: Eine ohne Treibstoffabgabe und eine mit. Bei der neuen Stromabgabe will der Bund prüfen, inwiefern sich die Abgabesätze je nach Produktionsart - erneuerbare und nicht erneuerbare Energie - differenziert ausgestalten liessen.

Damit der Anteil an Elektrizität aus erneuerbaren Energien weiter erhöht werden kann, soll die Stromabgabe während einer Übergangsphase durch eine weiterentwickelte Form des Einspeisevergütungssystems ergänzt werden. Die neuen Fördermittel sollen dabei schrittweise abgebaut werden, wobei 2030 die letzten Neuzusagen gesprochen werden.

Der schrittweise Abbau der heutigen Fördermassnahmen werde im Grundsatz mehrheitlich unterstützt, schreibt das EFD. Unterschiedliche Vorstellungen bestünden in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung sowohl des Abbaus der Fördermassnahmen als auch des Lenkungssystems. Für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen sind Abfederungsmassnahmen vorgesehen.

sda