Aktualisiert 14:49 Uhr

"Die Halter von Freizeitpferden dürfen so viele Tiere besitzen, wie sie wollen. Sie müssen einfach in der Lage sein, sich um sie zu kümmern", sagte ARE-Mediensprecher Lukas Kistler am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte entsprechende Informationen des Radiosenders Rhône FM vom Dienstag.

Am zweiten Treffen vom Dienstag kamen die Nationalräte Christophe Darbellay (CVP/VS), Hans Grunder (BDP/BE), Albert Rösti (SVP/BE), Jacques Bourgeois (FDP/FR) - Direktor des Schweizer Bauernverbandes - und Céline Amaudruz (SVP/GE) mit Vertretern des ARE, des Bundesamts für Landwirtschaft, des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie des Schweizer Nationalgestüts Avenches zusammen.

Flexible Lösung

Das Treffen diente dazu, die Bestimmungen zur Pferdehaltung im Entwurf der neuen Raumplanungsverordnung (RPV) zu diskutieren. Die Parteien seien zweimal zusammengekommen, um eine "flexible" Lösung zu finden, mit der auch die Pferdehalter leben könnten, sagte Kistler.

An der Aussprache wurde auch vereinbart, den Entwurf der RPV um Bestimmungen für Bauernhöfe zu ergänzen, die die erforderliche Grösse nicht erreichen, um als landwirtschaftliches Gewerbe zu gelten. Solche Betriebe können zwar keine neuen Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung errichten. Es war jedoch nicht die Absicht des Gesetzgebers, ihnen zu verunmöglichen, bestehende Bauten und Anlagen zwecks Pferdehaltung umzunutzen. Dies soll in der RPV klargestellt werden.Laut ARE ist zurzeit vorgesehen, dass der Bundesrat die revidierte RPV im Frühling gutheisst und zusammen mit dem Raumplanungsgesetz in Kraft setzt.

Neue Regeln
Grund für den Aufstand der Pferdehalter war ein Verordnungsentwurf des Bundesrats, der sich bis Ende November in der Vernehmlassung befand. Damit soll eine Änderung des Raumplanungsgesetzes umgesetzt werden, welche das Parlament in der letzten Frühlingssession beschlossen hat.

Demnach sollen Landwirtschaftsbetriebe Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung erstellen dürfen. Voraussetzung ist, dass das Futter für die Tiere vorwiegend vom Betrieb stammt. Ob die Pferde dem Betrieb gehören oder ob es sich um Pensionspferde handelt, spielt keine Rolle.

4000 Vernehmlassungsantworten
Statt der angestrebten Erleichterung führe die Umsetzungsverordnung zu einer massiven Verschärfung, kritisierten die Pferdehalter. Sauer stiess ihnen vor allem auf, dass kleinere Betriebe in der Regel nicht mehr als zwei Pferde halten dürfen. Ein Ausbau des Pferdebestands wäre in der Schweiz unter diesen Umständen kaum mehr möglich, monierten sie.

Ihrer Kritik am Verordnungsentwurf verschafften die Pferdehalter mit 4000 Vernehmlassungsantworten Nachdruck, wie Kistler ausführte. Zudem übergaben die Kritiker der Bundeskanzlei eine Petition mit rund 14'000 Unterschriften.

sda