Der Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin hat sich in den letzten zehn Jahren halbiert. Betriebsleitende und Tierärzte sind aber weiterhin angehalten, den Verbrauch noch weiter zu senken. Auf dem Weg dahin ist Prävention gefragt. Während Tierärzte in der Vorsorge stark auf Impfungen abstützen, steigt das Interesse der landwirtschaftlichen Bevölkerung an Alternativen zur Schulmedizin, wie beispielsweise Homöopathie und Phytotherapie.

Ein entscheidender Vorteil in diesem Einsatzgebiet scheint die Tatsache, dass keine Absetzfristen bestehen und die Behandlungen daher auch nicht im Behandlungsjournal eingetragen werden müssen.

Nicht unproblematisch

Pflanzliche Arzneimittel sind aber nicht per se unproblematisch, erklärt Swissmedic auf Anfrage der BauernZeitung. Swissmedic ist die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte im menschlichen wie auch im tierischen Bereich. Wie Swissmedic mitteilt, müssen auch bei pflanzlichen Arzneimitteln beispielsweise die Vorgaben der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über die Höchstgehalte für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen und von Futtermittelzusatzstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft und falls notwendig auch Wartezeiten eingehalten werden. «Auch bei diesen Arzneimitteln ist eine einwandfreie Qualität Voraussetzung, insbesondere wenn es sich um Präparate zur Injektion oder zur intramammären (Euter) oder intrauterinen (Gebärmutter) Verabreichung handelt», schreibt Swissmedic weiter.

Immer wieder werden Kurse ausgeschrieben, bei denen man Einblick in die Phytotherapie erhalten soll. Diese Veranstaltungen haben zum Ziel, die wichtigsten Heilpflanzen und deren Wirkung für die Behandlung von Krankheiten zu kennen. Vereinzelt wird auch zum Ziel gesetzt, dass die Kursteilnehmenden selber Salben und Tinkturen herstellen und die Tiere bei Bedarf damit behandeln können.

Viel Eigenverantwortung

Swissmedic hat auf Anfrage keine Kenntnis von so einem Kursangebot. Auf die Frage, wo den Nutztierhaltenden hier genau Grenzen gesetzt sind, schreibt Swissmedic: «Gemäss Ihrer Beschreibung verstehen wir, dass hier Produkte für die eigene Anwendung hergestellt werden. Auch wenn dies ausserhalb unseres Zuständigkeitsbereichs liegt, können wir Ihnen mitteilen, dass Halterinnen und Halter von Nutztieren prinzipiell eine Eigenverantwortung im Sinne des Landwirtschafts- und des Lebensmittelrechts haben.» Das heisst zum einen, dass sie dafür verantwortlich sind, dass Lebensmittel tierischer Herkunft die menschliche Gesundheit nicht gefährden. Weiter bedeutet dies auch, dass zum Beispiel pflanzliche Produkte, die von den Tierhaltenden selbst hergestellt und den Tieren verabreicht werden, nicht zu unzulässigen Rückständen in Lebensmitteln führen dürfen.

Fehlendes Verfahren

Von Swissmedic zugelassene Arzneimittel, ob mit synthetischem oder mit einem pflanzlichen Wirkstoff, werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft. Dazu gehört auch eine Prüfung auf Rückstände und Wartezeiten. Nun gibt es aber auch sogenannte Magistralrezepturen. Dabei handelt es sich um Rezepturen mit pflanzlichen oder synthetischen Wirkstoffen, bei denen ein solches Zulassungsverfahren fehlt. Hier bestehen laut Swissmedic gesetzliche Einschränkungen in der Anwendung solcher Arzneimittel bei Nutztieren. «Damit ist klar, dass sich Nutztierhaltende mit der Herstellung ‹eigener Produkte für die eigene Anwendung› automatisch in einer Grauzone befinden», schreibt Swissmedic weiter. Ein sicherer Weg sei, Arzneimittel über die Tierärztin oder den Tierarzt zu beziehen oder sich solche von diesen verschreiben und in einer Apotheke in entsprechender Qualität herstellen zu lassen.

Drogerie hilft

Aber auch der Weg über eine Drogerie ist möglich, wie André Ackermann, Drogist und Inhaber von Animalmed, auf Anfrage erklärt. «Es ist eine alte Tradition, dass auf landwirtschaftlichen Betrieben Hausmittel selber hergestellt werden», sagt er. Dieses Wissen gelte es zu erhalten, denn diese Mittel zeigten Wirkung. Tees, einfache Salben und auch Tinkturen zum Haus- oder Stallgebrauch könne man problemlos und unbedenklich herstellen – ein homöopathisches Heilmittel hingegen nicht. Auch sei ein Handel damit nicht erlaubt. «Dafür braucht es eine Bewilligung», so Ackermann.

Die für solche natürlichen Hausmittel eingesetzten Pflanzen würden zum täglichen Gebrauch schliesslich auch verkauft. «Wer unsicher ist, soll in einer Drogerie oder Apotheke Rat suchen, dort findet man die Fachleute, die auch ausgebildet sind im Bereich der Phytotherapie», weiss Ackermann. Weiter mache es Sinn, mitzuteilen, dass man diesen Tee schliesslich dem Kalb verabreichen will. «Auch die Fachleute in Drogerien und Apotheken wissen, wo sie im Zweifelsfall Rat suchen müssen», schliesst Ackermann.