Saubere und griffige Laufflächen im Stall sind nicht nur für das Auge schön, sondern sie sind auch für die Gesundheit der Kühe von Bedeutung. Die Tiere fühlen sich auf den rutschfesten Böden sicherer und sie haben dadurch auch eine bessere Klauengesundheit. Aber nicht nur das: Durch das schnelle Abfliessen von Harn und Kot werden die Ammoniakemissionen im Stall reduziert und daran hat auch der Bund grosses Interesse. Um dies zu fördern, werden Laufflächen mit Quergefälle und Harnsammelrinne von Bund und Kanton mit max. 360 Franken pro GVE (wenn die Anforderungen erfüllt sind) finanziell unterstützt.

Urin fliesst ins Sammelrohr

Auch auf dem Betrieb in Biberist, den Denise Marti 2018 von ihren Eltern übernommen hat und nun mit ihrem Lebenspartner Walter Stucki führt, steht das Tierwohl im Vordergrund. In ihrem Laufstall halten sie um die 42 Kühe. Neu haben sie die Laufflächen in ihrem Laufstall mit einer Gummimatte aufpoliert. «Der alte Betonboden wurde zur Rutschpartie. Auffrässen oder wegbrennen kam für uns nicht in Frage», sagt Denise Marti. Daraufhin habe sich ihr Vater im Internet schlau gemacht und sei auf die Gummimatten Profikura 3D gestossen. «Beim montieren haben wir darauf geachtet, dass die Gummimatten ein Gefälle von 3 % aufweisen», hält Walter Stucki fest.

Dank der Neigung, fliesst jetzt der Urin der Kühe direkt in ein Sammelrohr und weiter in die Güllegrube – ideal, um Ammoniakemissionen zu reduzieren und um die Gummimatten trockener zu halten. Auch der Kot wird dank eines automatischen Schiebers mehrmals täglich in die Güllegrube befördert. «Wir haben sicher um die 20'000 Franken investiert», so die Betriebsleiter. Auf einer Länge von 28 x 2,90 Meter sind nun die Gummimatten Profikura P 3D in ihrem Stall montiert. Dank der weichen Unterlage fühlen sich ihre Kühe nun viel trittsicherer und falls mal eine auf die Knie fällt, landet sie weicher.

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Es gibt Fördergelder

Durch Zufall haben Denise Marti und Walter Stucki erfahren, dass sie dank der neuen baulichen Massnamen zur Verminderung der Ammoniakemissionen Fördergelder erhalten könnten. Aber wo melden, beim Kanton oder beim Bund? Die BauernZeitung fragte beim BLW nach und wollte wissen, wo und wie sich beitragsberechtigte Betriebe bemerkbar machen können. «Der eigentliche Vollzug der Strukturverbesserungen ist bei den Kantonen festgelegt», heisst es von Seiten des BLW. So seien die Kontakte auf der Homepage der kantonalen Vereinigung ersichtlich und dort können auch die Antragsformulare bezogen werden. Im Falle von Marti und Stucki wäre also der Kanton Solothurn, genauer das Amt für Landwirtschaft, zuständig.

Bund hat Oberaufsicht

Wie das BLW weiter ausführt, sei der Vollzug der Strukturverbesserungsmassnahmen eine Verbundsaufgabe von Bund und Kanton. Dabei vollziehe der Kanton die Finanzhilfen gegenüber dem Gesuchsteller. Der Bund habe hier die Rolle der Oberaufsicht über den kantonalen Vollzug, sichere die Bundesbeiträge auf kantonalen Antrag zu und stehe den Kantonen beratend zur Seite. Ob nach Einreichen des Antragsformulars ein Kontrolleur die baulichen Massnahmen auf den Betrieben kontrolliere, sei nicht immer gleich zu handhaben. «Wie genau der Vollzug abläuft, ist kantonal unterschiedlich», so das BLW. Die meisten Betriebsleiter würden die kantonalen Vollzugsstellen von anderen Finanzhilfegesuchen schon kennen. Denise Marti und Walter Stucki dürften nicht die Einzigen sein, welche Anrecht auf Fördergelder hätten. Man muss sich aber darum bemühen und bei den richtigen Stellen anklopfen.