Im letzten Jahr hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die risikobasierten Kontrollen eingeführt. Diese sollen ergänzend zu den Grundkontrollen stattfinden. Der Verein Kontrollkommission für umwelt-schonende und tierfreundliche Landwirtschaft (KuL), der in den Kantonen Bern, Solothurn und Freiburg kontrolliert, hat zusammen mit dem Inforama, Aus- und Weiterbildungs-, Beratungs- und Tagungszentrum für Land- und Hauswirtschaft, Gemüsebau und Pferdeberufe im Kanton Bern, einen Kurzfilm zu den bevorstehenden Kontrollen gedreht. Zwischen April bis Oktober stehen während der Vegetationsperiode die angemeldeten ÖLN-Kontrollen an. Und dazu zählen nun auch die risikobasierten Kontrollen.

Weniger Grundkontrollen

«Wir werden weniger Grundkontrollen machen, dafür mehr risikobasierte Kontrollen, die wir vom Kanton in Auftrag bekommen haben», sagt Marcel von Ballmoos, Geschäftsführer der KuL, im kurzen Video. Unabhängig des Grundes, weshalb der Betriebsbesuch stattfinde, es werde immer ein kurzer Augenschein der Tiere gemacht, erklärt er weiter. Im Bereich der risikobasierten Kontrollen wurden vom BLW für das Jahr 2021 vier Schwerpunkte gesetzt. Dabei handelt es sich um Bereiche, bei denen der Bund davon ausgeht, dass sie ein erhöhtes Risiko haben und die Regeln von Bewirtschaftenden nicht eingehalten werden. Das sind die Schwerpunkte 2021:

  • Erosionsschutz
  • Pflanzenschutz
  • Pufferstreifen aller Art
  • Weideflächen beim Tierwohlprogramm RAUS

Ein Viertel auf der Weide

Die Anforderungen an das Tierwohlprogramm RAUS sind je nach Tierkategorie unterschiedlich. Beim Rindvieh gibt es während der Vegetationszeit die Anforderung, dass 25 %, also ein Viertel, der Futteraufnahme auf der Weide erfolgen muss. Und das ist nur möglich, wenn entsprechend Weidefläche vorhanden ist. Ob diese wirklich genügt, soll daher im Rahmen der risikobasierten Kontrollen überprüft werden. Als Richtwert gibt Marcel von Ballmoos sieben Aren pro Grossvieheinheit an. Dabei gilt unverändert die Regel: Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober ist den Tieren an mindestens 26 Tagen pro Monat Auslauf auf einer Weide zu gewähren.

Nach drei Tagen eintragen

Dieser Auslauf ist nach wie vor spätestens nach drei Tagen in einem Auslaufjournal einzutragen. Entsprechend der Organisation des Auslaufs ist er pro Gruppe von Tieren, denen gemeinsam Auslauf gewährt wurde, oder aber pro Einzeltier zu dokumentieren. Ist der dauernde Zugang zum Laufhof beziehungsweise zur Weide durch das Haltungssystem gewährleistet, so müsse der Auslauf nicht dokumentiert werden.

Mehr Aufwand

Beim RAUS-Programm resultiert die Mehrleistung hauptsächlich aus dem grösseren Arbeitsaufwand, beispielsweise für das Führen der Tiere vom Stall zur Weide und zurück, das Umzäunen der Weide und die Weidepflege. Die Mehrleistungen der Landwirte werden vom Bund seit 1993 durch RAUS-Beiträge abgegolten (120 Franken pro GVE und Jahr). Sie erbringen aber auch auf dem Markt, durch einen höheren Verkaufspreis für besonders tierfreundlich produzierte Nahrungsmittel, einen Zusatznutzen für die Landwirtschaft, heisst es beim BLW.

Nichts verändert bei der Grundkontrolle

Auch in allen anderen Kantonen stehen die ÖLN-Kontrollen an. Im Kanton Aargau ist die Agricon GmbH für die Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben zuständig. «Im Bereich der Grundkontrolle hat sich im Zusammenhang mit RAUS nichts verändert», erklärt Raphael Müller von der Inspektionsstelle auf Anfrage der BauernZeitung mit Blick auf die bevorstehenden Kontrollen. Risikobasierte Kontrollen, bei denen die Weideflächen beim freiwilligen Programm RAUS überprüft werden, würden im Aargau auf vereinzelten Betrieben stattfinden.

Kontrolleure erscheinen unangemeldet

Im Aargau finden die RAUS-Kontrollen unangemeldet statt, erklärt Müller. Das führt zu Beanstandungen vor allem im Bereich der Aufzeichnungspflicht. Im Winterhalbjahr ist die Problematik betreffend den vorgeschriebenen 13 Tagen Auslauf höher und führt auch zu Beanstandungen, so Müller.