Die eigene Mechanisierung gehört wie schöne Kühe oder ein neues Betriebsgebäude zum Berufsstolz eines Bauern. Gerade deswegen ist es wichtig, die Kosten der eigenen Mechanisierung zu kennen und unter Kontrolle zu haben. Basis für die Berechnungen ist die Publikation «Maschinenkosten 2020» (Gazzarin 2020). Steht eine Neu- oder Ersatzinvestition an, gilt es neben den technischen Aspekten immer auch die mögliche jährliche Auslastung in Erfahrung zu bringen.

Fixkosten im Auge behalten

Der Auslastungsgrad ist entscheidend für die jährliche betriebswirtschaftliche Abschreibung und beeinflusst somit ganz wesentlich die Fixkosten pro Arbeitseinheit. Mit diesen Grundlagen empfiehlt es sich, die eigenen Maschinenkosten mit Hilfe des Berechnungsprogramms «TractoScope 2020», abrufbar unter www.maschinenkosten.ch, zu berechnen. Übersteigen die eigenen Maschinenkosten pro Arbeitseinheit die Miet- und Lohnarbeitskosten für vergleichbare Maschinen gemäss Publikation «Maschinenkosten 2020» (Gazzarin 2020), gilt es Alternativen zu prüfen.

Gemeinsamer Kauf

Die Investitionskosten für Maschinen, welche in einer Maschinengemeinschaft gekauft wurden, verteilen sich auf zwei oder mehrere Landwirte. Somit können die Fixkosten auf mehr Arbeitseinheiten abgewälzt werden. Kaufen beispielsweise zwei Landwirte jeder für sich einen Schleppschlauchverteiler (9 m Arbeitsbreite) und bringen damit ihre jeweils 2000 m³ jährlich anfallende Gülle aus, so kostet sie das Gerät Fr. 1.09/m³. Schaffen sie sich denselben Schleppschlauchverteiler gemeinsam an und bringen damit ihre gesamte Menge von 4000 m³ pro Jahr aus, liegen die Maschinenkosten bei Fr. 0.77/m³ und es resultiert eine Kosteneinsparung von Fr. 640.–/Betrieb/Jahr.

Flexibel als Mieter

Eine weitere Möglichkeit ist das Ausleihen von Maschinen und Geräten zu einem definierten Entschädigungsansatz. Als Vermieter kommen unter anderem Nachbarbetriebe, Maschinengenossenschaften, Lohnunternehmer oder Landmaschinenhändler in Frage. Dabei hat der Mieter den Vorteil, dass sein Kapital nicht in den entsprechenden Maschinen gebunden und er flexibel in der Maschinenwahl ist. Bis zu welcher Anzahl Arbeitseinheiten pro Jahr die Miete und nicht der Kauf einer Maschine wirtschaftlich sinnvoll ist, sagt uns die Kaufschwelle. Für deren Berechnung brauchen wir die jährlichen Fixkosten, welche aufgrund der geplanten Auslastung zu erwarten sind, die variablen Kosten pro Arbeitseinheit und der Mietpreis bzw. Entschädigungsansatz, der uns der Vermieter in Aussicht stellt.

Die Kaufschwelle berechnen

Für ein 8 m³-Fass mit Schleppschlauchverteiler mit einer jährlichen Auslastung von 3000 m³ betragen die Fixkosten gemäss der Publikation «Maschinenkosten 2020» Fr. 5973.– pro Jahr, die variablen Kosten Fr. 0.50/m³ und der in Aussicht gestellte Entschädigungsansatz Fr. 17.– pro Fass bzw. Fr. 2.125/m³. Nun berechnet man die Differenz zwischen dem Mietpreis und den variablen Kosten (Fr. 2.125/m³ minus Fr. 0.50/m³) also Fr. 1.625/m³ und teilt die jährlichen Fixkosten durch diesen Betrag (Fr. 5973.– /Jahr geteilt durch Fr. 1.625/m³). Liegt die jährliche auszubringende Güllemenge nun unter dem Ergebnis von 3676 m³, ist die Miete, darüber der Kauf wirtschaftlich interessanter – in unserem Beispiel mit 3000 m³ also die Miete.

Unterschiedliche Mietansätze

Für die gegenseitige Verrechnung von Maschinenmieten unter Nachbarn werden Ende Jahr häufig die Entschädigungsansätze aus der Publikation «Maschinenkosten 2020» herangezogen. Vermietet man jedoch Maschinen vermehrt, lohnt es sich, die exakten Kosten zu ermitteln und daraus den Entschädigungsansatz festzulegen. Vielfach werden bei der Vermietung Mengenrabatte gewährt. So können die Mietpreise von Betrieb zu Betrieb ganz unterschiedlich ausfallen. Dies zeigte sich auch bei einer Umfrage unter Lernenden vom 3. Lehrjahr und der Betriebsleiterschule am BBZN im Winter 2020. So konnte beispielsweise ein Güllefass 8 m³ mit Schleppschlauch entweder für Fr. 19.–/Fass, Fr. 1.75/m³ oder Fr. 51.–/Stunde gemietet werden. Oder ein Schleppschlauchverteiler (9 m Arbeitsbreite) für Fr. 10.–/ha oder Fr. 20.–/Stunde.

Lässt man die Gülle im Lohn ausbringen, ist das jeweils ein komplettes Verfahren, das man auslagert. Um aus wirtschaftlicher Sicht über die Auslagerung entscheiden zu können, gilt es erst einmal, die eigenen Verfahrenskosten zu kennen.

Auslagern oder nicht?

Verfahrenskostenberechnungen am BBZN Hohenrain auf Basis eines standardisierten 20-ha-Betriebes mit 1960 m³ und eines 40-ha-Betriebes mit 4000 m³ jährlichem Gülleanfall ergaben für das Verfahren Verschlauchung ab Güllegrube mit Schleppschlauchverteiler Kosten von Fr. 5.11/m³ bzw. 3.68/m³. Wie in der Tabelle zu sehen ist, liegen die durchschnittlichen Kosten für dasselbe Verfahren auf Praxisbetrieben (Auswertung von73 Betrieben) in einem ähnlichen Rahmen. Etwas grössere Abweichungen ergaben sich bei 2000 m³ Gülleanfall pro Jahr.

Bei der Gülleausbringung mit Fass liegt das Kostenniveau pro Kubikmeter allgemein höher, die Abweichungen zwischen Standard- und Praxisbetrieben liegen wie bei der Verschlauchung auch hier unter Fr. 0.55/m³. Bringt man mit Transportfässern die Gülle an den Feldrand und verteilt diese anschliessend mit dem Schleppschlauchverteiler und mit einer Stundenleistung von 50 m³, resultieren bis über 50 % höhere Verfahrenskosten gegenüber dem Güllefass mit einer stündlichen Ausbringmenge von 26 m³.

Konsequent sein

Übergibt man bisher selber ausgeführte Arbeiten an den Lohnunternehmer, muss die eigene freiwerdende Zeit anderweitig gewinnbringend eingesetzt und die fehlende Auslastung des Traktors, der beispielsweise jetzt nicht mehr am Schleppschlauchverteiler läuft, kompensiert werden.

 

Preis nach Menge

Eine Umfrage unter Lernenden des 3. Lehrjahres und der Betriebsleiterschule am BBZN im Winter 2020 zeigt, dass Angebote von Lohnunternehmern vor allem bei der Verschlauchung ab Güllegrube und dem Gülletransport an andere Betriebsstandorte oder an den Feldrand (inkl. Verschlauchung) in Anspruch genommen werden. Auch hier sind die Preise wieder stark vom Auftragsvolumen abhängig.

Die Verschlauchung der Gülle ab Grube wird für Fr. 3.50 bis 4.00/m³ oder Fr. 160.–/Stunde angeboten. Wird die Gülle zum Feldrand gebracht und keine zusätzliche Pumpe benötigt, kostet das Verteilen mit Schleppschlauch Fr. 2.–/m³. Somit bietet die Auslagerung der Gülleverschlauchung ab Grube an den Lohnunternehmer vor allem für Betriebe mit einem jährlichen Gülleanfall von 2000 m³ Sparpotenzial. Die Preise für das Führen der Gülle an den Feldrand mit anschliessender Verteilung sind von der Hof-Feld-Entfernung abhängig.

   
 

zirka 2000 m³/Jahr

zirka 4000 m³/Jahr

Verschlauchung

  

Standardbetrieb

Fr. 5.11 m³

Fr. 3.68 m³

Praxisbetriebe

Fr. 4.74 m³

Fr. 3.86 m³

Güllefass

  

Standardbetrieb

Fr. 6.29 m³

Fr. 4.81 m³

Praxisbetriebe

Fr. 5.86 m³

Fr. 5.34 m³

Feldrandverschlauchung

  

Standardbetrieb

Fr. 8.86 m³

Fr. 7.50 m³

Tabelle: Vergleich der Verfahrenskosten Gülleausbringung auf Standard- und Praxisbetrieben mit eigener Mechanisierung. (Quelle BBZN Hohenrain).

 

Gülle-Serie in der BauernZeitung

Am Luzerner BBZN, wo auch die Fachstelle Ammoniak beheimatet ist, wird des Öfteren über Gülle-Management beraten. Entstandenist daraus unter anderem eine dreiteilige Serie für die BauernZeitung. Dies ist der dritte und somit letzte Teil. Bereit erschienen am 30. April «So viel kostetdas Güllen wirklich» undam 14. Mai «Viele Wege führen auf das Feld». Nachzulesen für Abonnenten unter www.bauernzeitung.ch/guelle.