Der Kurzbericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) war keine angenehme Lektüre, denn er attestierte der Biodiversität in der Schweiz einen schlechten Zustand. An dem sei die Politik nicht ganz unschuldig. Nun nimmt der Bundesrat Stellung dazu. Die Empfehlungen seien teilweise bereits erfüllt oder in Umsetzung, so der Tenor. 

Landwirtschaft stärker einbeziehen

Beispielsweise werde 2022 geprüft, ob und wie die Massnahmen der ersten Umsetzungsphase des Aktionsplans Strategie Biodiviersität Schweiz (SBS) seit 2017 gewirkt haben. Basierend darauf würden die Massnahmen der zweiten Phase ausgestaltet, so der Bundesrat. Ein stärkerer Einbezug der Landwirtschaft ab 2024 sei vorgesehen, da sie von den Leistungen der Biodiversität direkt abhänge. 

Andere Sektoren auch wichtig

Gleichzeitig betont der Bundesrat, trotz dem in dieser Hinsicht unausgeschöpften Potenzial in der Landwirtschaft dürfe der Beitrag anderer Sektoren wie Siedlung, Verkehr und Energie nicht ausser Acht gelassen werden. Möglichkeiten gebe es auch im Bereich der Ressourceneffizienz und im nachhaltigen Finanzbereich sowie generell bei der Ausgestaltung von staatlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Anreizen.

Anpassungen via Absenkpfad geplant

Auf die Empfehlung der GPK-S, die langfristige Agrarpolitik in Sachen Biodiversitätsschutz und -förderung zu überprüfen, verweist der Bundesrat auf den Absenkpfad Pestizide und Nährstoffe. Denn er sehe Handlungsbedarf bei der Reduktion von Ammoniak, Phosphor und Pflanzenschutzmitteln.

Ausserdem seien die «agrarpolitischen Rahmenbedingungen stärker auf die Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft und denjenigen der SBS und des Aktionsplans SBS auszurichten». Dazu gehören laut Stellungnahme:

  • Standortangepasste Landwirtschaft
  • Wo notwendig Reduktion der Bewirtschaftungs-Intensität
  • Eliminierung von Fehlanreizen durch eine stärkere Beachtung der Kostenwahrheit  
  • Wirkungsvollere Zielausrichtung der Subventionen in den Bereichen Biodiversitätsförderung, Vernetzung und Strukturverbesserungen.

Basierend auf der Studie der WSL und Scnat zu biodiversitätschädigenden Subventionen sei das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern daran, eine Auswahl der vertieft zu überprüfenden Subventionen zu treffen. Die Resultat der Überprüfung sollen bis Mitte 2023 vorliegen. 

Massnahmen im Gegenvorschlag

Weiter sieht der Bundesrat im Rahmen seines Gegenvorschlags zur Biodiversitäts-Initiative unter anderem vor, dass Biodiversitätsförderflächen weiterentwickelt werden sollen. Mit dem Gegenvorschlag habe man « wichtige Schritte eingeleitet, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten.» Die Vernehmlassung dazu dauert noch bis am 9. Juli 2021.

 

Die Personalfrage

Die GPK-S hatte in ihrem Bericht kritisiert, der Bundesrat habe zu wenig zusätzliche Personalressourcen für die Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität gesprochen. Die Kommission hatte darum ersucht, in Zukunft genügend Personal zur Verfügung zu stellen. 

Man sei sich der Dringlichkeit des Themas Biodiversität bewusst und auch des Ressourcenbedarfs, antwortet der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Aus der ersten Umsetzungsphase des Aktionsplans könne er auf «wertvolle Erfahrungen zurückgreifen und den Personalbedarf gut abschätzen, wenn er 2023 über dessen Fortsetzung entscheidet.»