Damit Feuchtgebiete wie Moore erhalten bleiben, dürfen Dünger nicht ausgebracht werden und das auch in unmittelbarer Umgebung.

Diese Pufferzonen geben aber immer wieder zu reden. Wie die NZZ berichtet, wurden am Katzensee, der ein Flachmoor von nationaler Bedeutung ist, einzelne Pufferzonen zu gross bemessen. Diese sollen verkleinert werden, fordern Bauern, die Beschwerde eingereicht hatten. Denn die vergrösserten Pufferzonen mit einer Breite von 78 bis 108 Metern würden sich nicht am Verlauf des zu schützenden Moores orientieren, sondern an der Struktur der Parzelle, heisst es. Dem gab das Baurekursgericht Recht: aus ökologischen Gründen sei das nicht erforderlich und weist die Verfügung für einen neuen Entscheid an die Baudirektion zurück. 

Kein Gehör für Bauern

Jedoch lehnt das Gericht die Beschwerde ab, dass die Verhältnismässigkeit der Pufferzonen eine Einschränkung bei der Bewirtschaftung der Flächen zur Folge hat. Es argumentierte, dass der Schutz von Moorlandschaften höher wiege und keine Abwägung mit anderen Interessen zulasse. Die dadurch bewirkte Einschränkung der Bewirtschaftung von Landwirtschaftsland sei deshalb hinzunehmen, berichtet die NZZ über den Entscheid.

ZBV hat kein Beschwerderecht

Auch der Zürcher Bauernverband lenkte ein und setzte sich als "Drittbetroffener" für den Erhalt von gutem Ackerland ein. Damit machte er ein ideelles Beschwerderecht geltend. Doch die Richter sprachen dieses Recht dem Zürcher Bauernverband ab. Durch die Festlegung von Pufferzonen ändere sich ja nichts an der Bodenqualität und der Qualifikation als Fruchtfolgefläche, heisst es.

Eher würden die Naturschutzverbände über das ideelle Beschwerderecht verfügen. Deshalb hat das Gericht Pro Natura, Birdlife und WWF in diesem Verfahren "beigeladen", berichtet die NZZ.

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