Die AP 22+ gehe auf wichtige Anliegen, welche die Bevölkerung betreffen ein und liefere Antworten für die bevorstehenden Initiativen, welche die Landwirtschaft betreffen, heisst es in einer Mitteilung des ZBV.

Positive Aspekte der AP 22+

Weiter begrüsse der ZBV auch die höheren Anforderungen an die Berufsbildung. Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis solle jedoch als Berechtigung für den Bezug von Direktzahlungen beibehalten werden.

Auch der Vorschlag, dass risikobasierte Versicherungen für familieneigene Angestellte an die Direktzahlungen gebunden werden, sehe man positiv. Einzahlungen in die zweite oder dritte Säule (Altersvorsorge) sollten jedoch aufgrund der betriebswirtschaftlichen Situation auf den jeweiligen Betrieben freiwillig getätigt werden können, heisst es in der Mitteilung weiter.

Bezüglich der Forschung merkt der ZBV an, dass die lokalen landwirtschaftlichen Forschungsstandorte erhalten und gefördert werden müssten. Zunehmende Zielkonflikte müssten transparent aufgezeigt werden.

Vorschläge nicht akzeptiert

Für den ZBV sei ausserdem inakzeptabel, dass das Bäuerlichen Boden- und Pachtrecht gelockert werden solle, sowie der Vorschlag des pauschalisierten Betriebsbeitrag. Der ZBV wolle am System der leistungsbezogenen Abgeltungen zwingend festhalten und fordere diesbezüglich neue Vorschläge.

Zudem sehe der ZBV es als negativ an, dass es nach nur acht Jahren ein neues Direktzahlungssystem gebe, dies verhindere die Hauptforderung der Schweizer Landwirtschaft nach Kontinuität.

asa