Der Entwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD), soll den Abschuss von Wölfen auch dann ermöglichen, wenn unklar ist, welches Tier genau zum Beispiel eine Schafherde angegriffen hat.

Schiessen, bis es keine Schäden mehr gibt

Es können dann so lange Wölfe geschossen werden, bis es keine Schäden mehr gibt, auch wenn damit ein ganzes Wolfsrudel getötet wird. Die Behörden müssen aber jeden Fall genehmigen, es gibt zeitliche und räumliche Grenzen. Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) erklärte, sie halte die Massnahmen für nicht ausreichend.

Die Pläne sehen vor, dass künftig schon "ernste" Schäden für die Abwehr ausreichen. Sie müssen nicht mehr "erheblich" sein. Das Füttern und Anlocken wilder Wölfe soll ausdrücklich verboten werden, damit sie sich nicht an die Nähe von Menschen gewöhnen. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybriden, sollen geschossen werden.

Abschuss auch ohne Schäden

Agrarministerin Klöckner erklärte, angesichts der "rasch zunehmenden Wolfspopulation und den damit ebenfalls zunehmenden Nutztierrissen" halte ihr Ministerium weitere Schritte für nötig.

Sie will die "Entnahme einer begrenzten und behördlich spezifizierten Anzahl von Wölfen unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmass" zulassen, auch wenn es keine Schäden an Nutztieren gab. Das heisst, der Abschuss soll auch vorbeugend ermöglicht werden, nicht erst als Reaktion auf Schäden.

Der lange Zeit in Deutschland ausgerottete Wolf war erst um die Jahrtausendwende aus dem Osten kommend wieder eingewandert. Seither hat sich seine Zahl vor allem in Ostdeutschland, aber auch in Niedersachsen, deutlich vermehrt. Es gibt Schätzungen, nach denen sich die Bestände alle drei Jahre verdoppeln.