Der Bundesrat hat am 30. November 2018 das Begehren der ES gutgeheissen und die entsprechende Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2019 beschlossen, heisst es in einer Mitteilung.

Schwierige Marktlage verlangt Marketing

Die Schweizer Milch- und Käsewirtschaft sei von den Auswirkungen der Tiefpreise für Milchprodukte in der EU und auf den internationalen Märkten noch immer stark betroffen, heisst es weiter. Die schwierige Marktsituation verlange ein intensives Marketing, um die Vorzüge des Emmentaler AOP den Konsumentinnen und Konsumenten im In- und Ausland bekannt zu machen.

Hersteller beteiligen sich zu wenig

Gleichzeitig sinke die Bereitschaft der Hersteller von Emmentaler AOP, sich an den gemeinsamen Selbsthilfemassnahmen finanziell zu beteiligen. Die ES habe deshalb dem Bundesrat ein Begehren gestellt, die Beiträge der Nichtmitglieder zur Finanzierung von Kommunikationsmassnahmen von 55 Rappen auf 70 Rappen pro Kilogramm produzierten Emmentaler AOP zu erhöhen. Der Bundesrat unterstützte die Selbsthilfemassnahme der ES und lege die Beiträge der Nichtmitglieder für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 auf 70 Rappen pro Kilogramm fest.

asa