Rund 200 Delegierte konnten im Freiburger Oberland begrüsst werden. Es war die erste Versammlung unter der Führung des neuen Präsidenten Stefan Geissmann. Das erste Jahr habe ihm viel Freude bereitet. Aber es sei auch nicht immer einfach gewesen. Die Tierzuchtverordnung 2022, die AP 22+, die Tierzuchtstrategie 2030 und einige andere Brocken würden ihn und die Geschäftsstelle auf Trab halten. «Nach wie vor steht die Ziege nicht auf gleicher Ebene wie die Kuh», sagte er in seiner Begrüssungsrede. Dies bekämen die Ziegenzüchter immer wieder zu spüren. «Hier müssen wir uns wehren und uns für eine Verbesserung einsetzen», appellierte Geissmann an die Züchter. Man müsse zusammenhalten und untereinander solidarisch sein.

Umfangreiche Tätigkeiten

Geschäftsführerin Ursula Herren präsentierte einen umfassenden Jahresbericht. Ihre Ausführungen machten deutlich, dass der Ziegenzuchtverband an vielen Einsatzfeldern tätig ist; und das bei sich verändernden Rahmenbedingungen. Herren gab zu bedenken, dass der Einfluss der Gesellschaft stetig zunehme. «Wir entscheiden nicht allein über unsere Ziegenzucht», führte sie aus. Als Beispiel nannte sie die Motion von Irène Kälin (Grüne/AG), in der sie ein Enthornungs-Verbot von Ziegen fordert.

Ziegenhaltung im Aufschwung

Insgesamt befindet sich die Ziegenzucht in der Schweiz im Aufschwung. Knapp 80'000 Tiere sind registriert, Tendenz steigend. Knapp 40 Prozent davon sind im Herdebuch des SZZV. Mit knapp 10'000 Tieren ist die Gemsfarbige Gebirgsziege die am häufigsten vertretene Rasse im Herdebuch. Gefolgt von der Saanen- und der Toggenburgerziege. Auch der Ziegenkäse ist beliebt. Im Jahr 2018 wurden 1100 Tonnen reiner Ziegenkäse produziert – ein neuer Rekord. Bei der kantonalen Verteilung der Rassen schwingt der Kanton Bern mir 7000 registrierten Herdebuchtieren weit obenaus. An zweiter Stelle steht mit 3500 Tieren der Kanton St. Gallen. Neu an dritter Stelle ist der Kanton Freiburg mit rund 2000 Tieren.

Zweite Ohrenmarke sorgt für Unmut

Die Versammlung verlief zunächst ohne grosse Diskussionen. Die statutarischen Geschäfte konnten problemlos abgewickelt werden. Erst am Anschluss an das Referat von Lukas Perler vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ergriffen zahlreiche Ziegenhalter und -züchter das Wort und machten ihrem Unmut Luft. Der Grund: Ab 2020 werden die Ziegen in die Tierverkehrsdatenbank aufgenommen. Ab dann müssen neu geborene Tiere mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Auch die vor dem 1.1.2020 geborenen Tiere müssen bis allerspätestens 2022 nachmarkiert werden. Werden die Tiere vorher verstellt, müssen sie ebenfalls zwei Ohrenmarken aufweisen. Der Ziegenhalter hat die Möglichkeit, zwei konventionelle Marken oder eine konventionelle und eine elektronische Marke zu verwenden. Ziel ist, die vollständige Rückverfolgbarkeit jedes Einzeltieres gewährleisten zu können. Pro Geburtsmeldung erhält der Ziegenhalter 4.50 Franken. Nochmal so viel erhält der Schlachtbetrieb. Der Preis für die Doppelohrmarken mit Mikrochip beträgt 1.75 Franken, ohne Mikrochip 0,75. Die Schlachtgebühren betragen 0,40 Rappen, die Fehlermeldungsgebühr 5 Franken. Viele Fragen seien noch nicht geklärt, bemängelten die Ziegenzüchter. Präsident Stefan Geissmann betonte, dass die Zusammenarbeit mit den Bundesämtern gut verlaufe und sie sich weiterhin für eine gut umsetzbare und verhältnismässig sinnvolle Lösung einsetzen würden.

Julia Overney