Wissen ist Macht. Das gilt nicht nur für die Dienstleistungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts, sondern auch für die Landwirtschaft. Der Grund heisst «DBMilch», «Fuse», «MyJohnDeere» oder «365FarmNet» und hat noch ganz viele andere Namen.

Kein Problem, solange alles funktioniert

Die einen Applikationen sammeln Betriebsdaten und helfen mit, die Landwirtschaft noch präziser zu machen. Neudeutsch sagt man dem dann Precision-Farming oder eben Präzisionslandwirtschaft. Der grosse Vorteil liegt in der gesteigerten Effizienz: weniger Treibstoff, weniger Dünger, weniger Saatgut, dafür besserer Ertrag, gesünderer Boden und eine bessere Ernte. Andere Applikationen sammeln Milchleistungsdaten, Zell- und Keimzahlen und sorgen dafür, dass die Qualitätsbezahlung auch richtig umgesetzt wird. Oder sie helfen in der Zucht mit, bessere Anpaarungen zu machen und genau den Stier auszuwählen, der zur Kuh passt.

Normalerweise macht sich niemand Gedanken zu den Daten. Niemand fragt nach den Zugangsrechten und Zugriffen auf die Daten. Aber was, wenn die Daten doch in die falschen Hände geraten? Was, wenn eine Firma die Daten veruntreut, für andere Zwecke einsetzt und sich letztlich daran bereichert?

Was wenn die Daten wegkommen?

Zugegeben, es ist eine theoretische Frage. Aber es gibt darauf eine Antwort von den Agrarökonomen Noah Miller, Terry Griffin, Paul Goeringer, Ashley Ellixson und Aleksan Shanoyan. In einem aktuellen Beitrag im Magazin Choices kommen sie zum Schluss, dass Landwirte im Falle eines Datendiebstahls eher schlechte Karten haben.

Grund dafür ist die Tatsache, dass ein Schaden, der durch die Veruntreuung von Daten entsteht, nur schwer in Franken und Rappen ausgedrückt werden kann. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sei es deshalb wahrscheinlich, dass die Kläger - also die Landwirte - auf tatsächliche Schäden und ungerechtfertigte Bereicherung klagen würden. Der Aufwand für den Nachweis, dass durch den Datenklau ein Schaden entstand, ist dabei allerdings grösser. So lange die Datensysteme noch nicht etabliert sind, ist laut den Autoren auch eine aussergerichtliche Einigung durchaus möglich, wenn auch weniger wahrscheinlich.

Zum Artikel:

Der auf englisch erschienene Artikel (hier zum nachlesen) geht der Frage nach, was passieren würde, wenn ein Technik-Anbieter Ertragsdaten unerlaubt an eine Drittpartei verkaufen würde.
Zu den Grundannahmen gehört, dass Betriebsdaten ein privates Gut und als Solches einen gewissen Wert für ein Unternehmen haben sowie vom Gericht als schützenswertes Geschäftsgeheimnis eingestuft werden.

Hansjürg Jäger