Im Jahr 2019 konnten bisher rund 15'700 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien neu gefördert werden. Mit den finanziellen Mittel zur Förderung erneuerbarer Energieanlagen für das 2020 solle die Warteliste weiter deutlich abgebaut werden, wie es in einer Mitteilung des Bundesrates heisst. So soll die Wartezeit für die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen auf unter ein Jahr verkürzt werden.

 

Wie werden die Fördermassnahmen finanziert?

Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden (siehe Grafik in der Beilage). Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich an den Produktionskosten der Anlagen. Bei tiefen Marktpreisen müssen daher mehr Fördermittel aufgewendet werden. Bei höheren Marktpreisen braucht es für die gleiche Anzahl von Anlagen weniger Fördermittel; entsprechend können mehr Anlagen gefördert werden.