"Gülle darf unter keinen Umständen in Bäche gelangen. Helfen Sie mit, Gülleunfälle zu ­vermeiden. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr", appelliert die Dienststelle an die Landwirte und erwähnt die wichtigsten Bedingungen, unter denen die Gülle in der Grube bleiben muss:

  • Temperaturen unter 5 Grad: Die Pflanzen beginnen erst Stickstoff aufzunehmen, wenn die Temperaturen während sieben Tagen bei mindestens 5 °C liegen. Vorher darf keine Gülle ausgebracht werden.
  • Gefrorene Böden: Die Gülle kann nicht einsickern und fliesst oberflächlich weg.
  • Nasse Böden nach Niederschlägen und Schneeschmelze: Die Gülle sickert mit dem Wasser bis zu den Drainagen und gelangt in den nächsten Bach.
  • Starke und anhaltende Niederschläge: Drei Tage vor oder nach intensiven Niederschlägen (Wetterprognosen beachten). Gülle fliesst oberflächlich weg.

Wem eine Verschmutzung von Gewässern mit Gülle nachgewiesen werden kann, muss mit Bussen bis zu 3000 Franken und der Kürzung von Direktzahlungen rechnen. Das Jahr 2017 war in dieser Hinsicht ein gutes Jahr gewesen: So wenige Gewässerverschmutzungen wie 2017 gab es im Kanton Luzern in den letzten sieben Jahren nicht mehr.

pd