Als Referenten engagierte der VBL für die Präsidentinnenkonferenz den Notar Martin Bichsel aus Münsingen. Er erklärte, was es bedeutet, eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag zu verfassen und in welcher Form diese abgefasst werden müssen, damit sie gültig sind. Beide Schriftstücke sind für den Fall, dass eine Person nicht mehr selbst entscheiden kann, etwa im Alter, durch eine Krankheit oder einen Unfall. Die Patientenverfügung regelt ausschliesslich, was für Behandlungen in diesem Fall gewünscht sind und welche nicht. Ausserdem wird darin bestimmt, wer die nötigen medizinischen Entscheidungen treffen darf und ob und wenn ja welche Organe gespendet werden. Bichsel riet, die Patienten­verfügung regelmässig den Lebensumständen anzu­passen.

Der Vorsorgeauftrag ist weitreichender. Mit ihm wird geregelt, wer die Vermögenswerte verwalten darf, im Rechtsverkehr die Person vertritt und die persönlichen Entscheide treffen darf. Sinn und Zweck des Vorsorgeauftrags ist, diese Personen selbst zu bestimmen, bevor dies die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) übernehmen muss.