Die Kurspflicht gilt nur für Neu-Hundehalter mit Wohnsitz im Wallis. Die Ausbildung muss wenigstens sechs Stunden dauern und soll 120 bis 240 Franken kosten. Keine Kurspflicht gilt für Halter von Herdenschutzhunden. Das Kantonsparlament hiess am Freitag mit 108 zu 12 Stimmen und bei einer Enthaltungen Änderungen im kantonalen Tierschutzgesetz gut. Neben der Kurspflicht verankerte es im Gesetz auch die Pflicht, Exkremente des Hundes zu beseitigen. Dies gilt nicht nur für den öffentlichem Raum, sondern auch für Privatgrundstücke.Auch das Neuenburger Kantonsparlament beschloss vergangene Woche, die Kurspflicht wieder einzuführen. Auch dort gilt sie für Neuhalter. Im Kanton Zürich stimmte das Volk im Februar der Wiedereinführung von obligatorischen Kursen zu, eine Vorlage ist in Arbeit. Bern hat kein Obligatorium, empfiehlt aber die Kurse. Der Bund hatte Ende 2016 die obligatorischen Kurse für Hundehalter und Hunde per Anfang 2017 aufgehoben, weil sie objektiv zu wenig gebracht hätten. Das Obligatorium war für rund acht Jahre in Kraft gewesen. Die Kantone sind aber frei, Kurse vorzuschreiben.