So gibt es eine Entschädigung für den Nutzungsverzicht von abgestorbenen Tannen und Laubbäumen. Weil der Markt für Käferholz gesättigt sei, und eben viele Weisstannen vom Borkenkäfer befallen sind, könne das mithelfen, das Überangebot nicht noch zusätzlich zu vergrössern. Die Förderung für nach 2018 abgestorbene Weisstannen und Laubbäume mit Durchmesser grösser als 40 cm ist beschränkt bis Ende 2019. Zur Verfügung stehen dem Kanton 150 000 Franken aus dem nationalen Finanzausgleich. Die Förderung ist auf das Mittelland unter 900 Meter über Meer und primär auf den Wirtschaftswald beschränkt. Pro Baum gibt es je nach Durchmesser 60 bis 100 Franken Entschädigung, wenn diese bis zum natürlichen Zerfall im Wald bleiben. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Waldeigentümer ist flächenabhängig, bis 5 ha gibt es maximal 1000 Franken, bis 10 ha 5000 Franken. Weitere Auskünfte erteilen die Revier- und Betriebsförster.

 

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