Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats ist der Ansicht, dass mehr Planungssicherheit und bessere Preise «angesichts der schwierigen Lage auf dem Milchmarkt zu unterstützen» seien. Mit 18 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen unterstützt sie die Motion «Verlässlichkeit des Standardvertrages der Branchenorganisation Milch», die von ihrer ständerätlichen Schwesterkommission im Mai diesen Jahres überwiesen wurde.

Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, greife die Motion wichtige Punkte zur Stärkung der Position der Milchproduzenten auf.

 

 

Was will die Motion?

Die Motion 19.3952 fordert vom Bundesrat, dass er Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes – es geht hier um die Standardverträge im Milchsektor –  konsequent umsetzt und innerhalb der Branchenorganisation Milch erreicht:

-  dass Preise und Mengen für A- und B-Milch drei Monate im Voraus den Milchabnehmern kommuniziert werden;

- dass die Segmentierung eingehalten wird und keine C-Milch als billige B-Milch verkauft wird;

- dass die Freiwilligkeit von C-Milch-Lieferungen in jedem Fall gewährleistet wird;

- dass die Lieferung von B- und C-Milch freiwillig wird.

 

Bundesrat dagegen

Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 21. August 2019 die Ablehnung der Motion. Unter anderem mit der Begründung, dass es Sache der Branchenorganisationen im Milchsektor sei, «einen Standardvertrag für den Kauf und den Verkauf von Rohmilch auszuarbeiten.» Ausserdem sei die wichtigste Forderung, nämlich die Segmentierung in A-, B- und C-Milch sowie die Freiwilligkeit der Lieferung von C-Milch «sind aus Sicht des Bundesrats bereits im aktuellen Standardvertrag der BO Milch umgesetzt.»

Positive Marktentwicklungen kommen nicht bis zum Landwirt

Wie der Bundesrat zudem festhält, wurde eine längere Periode für die Preis -und Mengenfestsetzung «bisher innerhalb der BO Milch und insbesondere auch von Milchproduzenten abgelehnt.» Grund dafür ist laut Bundesrat die Tatsache, dass bei einer Fixierung der Preise auf drei Monate positive Marktentwicklungen nicht oder erst verspätet an die Landwirte weitergegeben werden können.

Freiwilligkeit nicht machbar

Die Freiwilligkeit von B-Milch-Lieferungen «wurde zudem bislang auf allen Stufen der Wertschöpfungskette als nicht machbar beurteilt», schrieb der Bundesrat weiter. In der Milchbranche herrscht dahingehend Konsens, als dass die B-Milch nicht zur Überschussverwertung gehört.