DossierZwei Muttersauen mit ihren Ferkeln in einem Gruppensäugestall.Volksinitiative 2022Massentierhaltungs-Initiative MTIDonnerstag, 28. Oktober 2021 Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» (Massentierhaltungsinitiative MTI) wurde am 17. September 2019 mit über 100’000 beglaubigten Unterschriften in Bern eingereicht.

Die vom Verein Sentience Politics (eine anti-speziesistische politische Denkfabrik mit dem Ziel, das Leiden aller Lebewesen zu verringern) initiierte Massentierhaltungsinitiative MTI wird von den folgenden Organisationen unterstützt:

  • Fondation Franz Weber
  • Greenpeace Schweiz
  • Vier Pfoten
  • Animal Rights Switzerland, Animal Trust, Grüne Partei Schweiz, Junge Grüne, Kleinbauern-Vereinigung, Pro Tier, Stiftung für das Tier im Recht, Tier im Fokus, Vegane Gesellschaft Schweiz, Zürcher Tierschutz

Als Massentierhaltung bezeichnen die Initianten alle Formen der landwirtschaftlichen Tierhaltung, bei denen das Tierwohl aus Wirtschaftlichkeitsgründen systematisch verletzt wird. Für die Initianten ist das «die Haltung von Tiere in grossen Gruppen auf engem Raum».

In den vorgeschlagenen Übergangsbestimmungen geben sie als Richtwert den Standard von Bio Suisse an. Damit würden sich die Tierbestände zumBeispiel von aktuell maximal 18‘000 Legehennen auf maximal 4000 pro Betrieb (2 Ställe à je 2000 Tiere) reduzieren.

Wann wird über die Massentierhaltungsinitiative MTI abgestimmt?

Über die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» wird frühestens am 25. September 2022 abgestimmt oder am 27. November 2022, spätestens aber am 12. März 2023. Der genaue Termin hängt vom Verlauf der im September 2021 beginnenden Behandlung im Parlament ab (siehe: «Wann wird über die Massentierhaltungsinitiative MTI abgestimmt?»).

Initiativtext der Volksinitiative «Zur Abschaffung der Massentierhaltung»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert (Initiativtext zur Massentierhaltungsinitiative MTI):

Neu Art. 80a BV (Landwirtschaftliche Tierhaltung)

  1. Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Tierwürde umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben.
  2. Massentierhaltung bezeichnet eine technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.
  3. Der Bund legt die Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest.
  4. Der Bund erlässt Vorschriften über den Import von Tieren und Tierprodukten zu Ernährungszwecken, die diesem Artikel Rechnung tragen.

    Argumente der Gegner der Massentierhaltungsinitiative MTI

    Der Schweizer Bauernverband SBV lehnt die Massentierhaltungsinitiative MTI ab: Die Schweizer Tierhaltung habe verglichen mit janderen Ländern kleine Dimensionen, die Schweizer Tierschutzbestimmungen gehören zu den strengsten überhaupt.

    Regelungen zu den Höchstbeständen würden eine industrielle Massentierhaltung verhindern. Bei den Legehennen seien zum Beispiel maximal 18‘000 erwachsene Tiere erlaubt, bei den Mastschweinen maximal 1500 Mastschweine. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es Betriebe mit 600‘000 Hühnern.

    Wenn Schweizer Landwirtschafts-Betriebe noch höchstens 4000 Legehennen halten dürften, würde das gemäss dem SBV die einheimische Produktion markant verteuern. Weil nicht alle Konsumenten bereit sind, mehr zu bezahlen, würden die inländische Produktion zurückgehen und die Importe aus Staaten mit einem tieferen Standard zunehmen.

    Gemäss der Massentierhaltungsinitiative MTI könne der Bund auch Vorschriften über den Import erlassen. Solche Vorgaben beim Import von Lebensmitteln würden sich aber nicht mit den WTO-Verpflichtungen vereinbaren lassen.

    Und da bei tierischen Inhaltsstoffen in importierten Lebensmitteln «weggeschaut würde», könnten gemäss SBV weiterhin Lebensmittel in die Schweiz gelangen, die zum Beispiel Eiern aus Batteriehaltung enthalten. Eine Produktionsform, die in der Schweiz seit langem verboten ist.

    Bundesrat lehnt Massentierhaltungsinitiative MTI ab und beschliesst Gegenentwurf

    Der Bundesrat hat am 19. Mai 2021 seine Botschaft zur Initiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» zuhanden des Parlaments verabschiedet.

    • Der Bundesrat lehnt die Massentierhaltungsinitiative MTI ab und stellt ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Darin nimmt er das Anliegen der Initiative auf und schlägt vor, das Wohlergehen für alle Tiere in der Verfassung zu verankern. Weiter soll eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, regelmässiger Auslauf und eine schonende Schlachtung aufgenommen werden.
    • Er lehnt die Initiative unter anderem ab, weil das Tierschutzrecht Massentierhaltung im Sinne der Initiative bereits heute verbietet. Zudem wäre die geforderte Importregelung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und nur mit grossem administrativem Aufwand umsetzbar.

    Argumente der Gegner des Gegenvorschlages vom Bundesrat zur Massentierhaltungsinitiative MTI

    Der Schweizer Bauernverband SBV kritisiert auch den vom Bundesrat verabschiedeten Gegenvorschlag zur Massentierhaltungsinitiative MTI. Dieser verteuere die Schweizer Produktion, blende die Importe aus und schwäche die aktuellen Tierwohllabels.