Zu jedem Hof gehören Vögel. Derzeit zwitschert es bereits in den frühen Morgenstunden von den Dächern, von den Bäumen und aus dem Stall. Neben den natürlichen Nisthöhlen, die in älteren Bäumen durch Fäulnis und Verletzungen entstehen oder durch Spechte gezimmert werden, bieten künstliche Nisthilfen Vögeln und Fledermäusen die Grundlage, ihre Brut grosszuziehen.

Ein Nest auf zehn Bäume

Im Zusammenhang mit der Biodiversitätsförderung (BFF) von Hochstamm-Feldobstbäumen gemäss der Direktzahlungsverordnung sind diese Nisthilfen sogar ein Muss. Pro zehn Bäume im Programm braucht es mindestens eine natürliche oder eine künstliche Nisthilfe. Im Idealfall sind diese über den gesamten Obstgarten verteilt. Einzelne Nisthilfen dürfen sich maximal 30 Meter vom Obstgarten entfernt befinden (gemessen ab dem äussersten Baum). Künstliche Nisthilfen sind nur wertvoll, wenn sie richtig platziert und gepflegt werden. So sollte ihr Inhalt nicht jedes Jahr leichte Beute für Räuber wie Katze, Fuchs oder Raubvögel werden. Zudem sollte die Nisthilfe nicht in eine nördliche Richtung aufgehängt werden und einen guten An- und Abflug ermöglichen. In den Herbstmonaten, spätestens aber bis zum 31. Januar, müssen künstliche Nisthilfen, wenn technisch möglich, gereinigt werden. Das heisst, Kot und altes Nistmaterial ist zu beseitigen.

Nester für BFF überprüfen

Den in Höhlen brütenden Vogelarten, darunter verschiedene Insektenfresser, fehlen die natürlichen Höhlen. «Sie fallen dem Ordnungssinn und dem wirtschaftlichen Denken des Menschen zum Opfer», ortet die Vogelwarte Sempach.

Steht eine BFF-Kontrolle an, sollten im Vorfeld die nötigen Nisthilfen überprüft werden. Sie sind im Rahmen des Programms nicht nur Pflicht, sondern auch äusserst sinnvoll.

Weitere Informationen: www.vogelwarte.ch