Der Beschuldigte soll im April 2016 in Hildisrieden LU eine Stute mehrmals mit einer Dressurpeitsche mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch geschlagen haben. Auch bei einem weiteren Pferd habe der Angeklagte ähnlich gewalttätig gehandelt. Die Staatsanwaltschaft Sursee hat den 56-jährigen, Schweizer Springreiter nun wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) verurteilt. Der Springreiter erhält eine bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 3’600.- Franken, wie es in einer Mitteilung der Kantonspolizei Luzern heisst.

Der Beschuldigte hat gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Das Bezirksgericht Willisau wird den Fall nun neu beurteilen.