In der Sitzung vom 23. Oktober 2019 hat der Bundesrat ein landwirtschaftliches Verordnungspaket beschlossen. Dies sind die Änderungen:

1. TVD: Tiere mit Einzelohrmarken müssen mit einer zweiten gekennzeichnet werden

Im Frühling 2018 beschloss der Bundesrat die Einführung der Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafe und Ziegen per 1. Januar 2020. Er präzisiert nun die Verordnung zu den TVD-Gebühren im Bezug auf die Nachkennzeichnung der vor dem 1. Januar 2020 geborenen Schafe und Ziegen. So müssen Tiere, welche mit einer Einzelohrmarke gekennzeichnet sind, mit einer zweiten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Bei Schafen ist die Nachkennzeichnung mit einer elektronischen Ohrmarke obligatorisch. Bei Ziegen kann der Tierhalter zwischen Ohrmarken mit oder ohne Mikrochip wählen.

Zudem wird die Registrierungsgebühr für Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, die ab dem 1. Januar 2011 geboren oder erstmalig eingeführt worden sind, neu dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Registrierung in der TVD belastet.  

2. Agrareinfuhrverordnung: Keine Gesuch mehr per Telefax

Gesuche um Anteile an Zollkontingenten dürfen in Zukunft nicht mehr per Telefax übermittelt werden, da die Übertragungsart immer weniger genutzt wird. In Zukunft sollen die Gesuche per Internetapplikation «eVersteigerung» oder per Post übermittelt werden.

3. Zollkontingentsanteile mehrmals weitergeben

In Zukunft soll es möglich sein, die Ausnützung der Zollkontingentsanteile nicht nur einmal, sondern mehrmals weiterzugeben. Damit kommt der Bundesrat dem Wunsch der Früchte- und Gemüsebranche entgegen. Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die das Bundesamt für Landwirtschaft keine Zollkontingentsanteile mehr zuteilt, wird die Generaleinfuhrbewilligung abgeschafft. Die Versteigerungen werden zukünftig nur noch auf dem Internet ausgeschrieben und nicht mehr im Schweizerischen Handelsblatt, das es nicht mehr als Druckversion gibt.

4.–6. Weitere Änderungen in drei Departements-Verordnungen

Das Verordnungspaket enthält daneben technische Änderungen in drei Departements-Verordnungen in den Bereichen Bio, Futtermittel und Ermittlung des Schlachtgewichts. Die Änderungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.