Bern Am Montag hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Verordnungspaket 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderungsabsichten betreffen unter anderem Pflanzenschutzmittel, Milchzulagen und Strukturverbesserungsmassnahmen.

Zeitliche Verzögerung verhindern

Bei den Pflanzenschutzmitteln ist geplant, das Verfahren zur Reevaluation von Wirkstoffen anzupassen. Bei einer Reevaluation wird ein zugelassener Wirkstoff erneut geprüft. Das wird dann notwendig, wenn die Europäische Union die Zulassung entzieht. Nimmt die EU daraufhin einen Wirkstoff vom Markt, will der Bund eine zeitliche Verzögerung verhindern. Die Anpassung der Pflanzenschutzmittelverordnung würde laut BLW dafür sorgen, «dass Wirkstoffe zur gleichen Zeit vom Markt genommen werden.» Zusätzlich sollen die Fristen für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und die Verwendung der Produkte mit der EU harmonisiert werden. Gemäss der Wirkungsabschätzung des Bundes werde durch den ­Nachvollzug die «Sicherheit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt» erhöht. Zudem könne mit der Übernahme der Gesetzgebung die Qualität und Sicherheit der in der Schweiz in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel erhöht werden, schreibt das BLW.

Konsultation soll bleiben

Seit 2006 werden Wirkstoffe in der Schweiz neu bewertet, wenn sie in der EU vom Markt genommen werden. In der Folge wurden ­bisher 160 Wirkstoffe vom Markt genommen, wobei jedes Widerrufsverfahren «mindestens ein Jahr dauert.» Das Verfahren soll nun insofern gestrafft werden, als dass das Wirtschaftsdepartement befugt wird, in der EU vom Markt genommene Substanzen «im Anschluss an die üblichen Konsultationen» aus dem Anhang der ­zugelassenen Wirkstoffe zu streichen. Zudem sollen die Fristen für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und das Aufbrauchen der Produkte in der Schweiz und in der EU die gleichen sein.

Für Private wirds enger

Ein Vorschlag betrifft Private. So sollen Produkte, die für den beruflichen Einsatz vorgesehen sind, nicht mehr für die nichtberufliche Verwendung weitergegeben werden dürfen. Grund für die Anpassung ist die Tatsache, dass die Weitergabe von Wirkstoffen bisher nicht geregelt war.