Die Bauerngewerkschaft Uniterre hat errechnet, dass jedes Jahr 120 Millionen Franken über die Verkäsungszulage den Schweizer Milchproduzenten vorenthalten werden. Seit der Einführung dieser Zulage 1999 hätten sich so rund 1 Milliarde Franken angesammelt, schreibt Uniterre in einer Mitteilung. Zwar sei die Verkäsungszulage laut der Milchstützungsverordung (MSV) separat auszuweisen, bisher seien aber alle Anstrengungen von Seiten Uniterre und der Politik, dies auch umzusetzen, gescheitert.
Organisierte Veruntreuung von Steuergeldern
Die unter Milchverarbeitern verbreitete Meinung, die Verkäsungszulage sei im Milchpreis inbegriffen, «widerspricht klar den gesetzlichen Vorgaben», heisst es in der Aufsichtsbeschwerde im Auftrag von Uniterre. Als Beweis wurden mehrere Milchabrechnungen beigelegt.
Das Ziel der Beschwerde sei es, die organisierte Veruntreuung von Steuergeldern zu beenden, schreibt die Gewerkschaft dazu. Durch die fehlende Ausweisung der Verkäsungszulagen würde diese nämlich zumeist bei den Milchverarbeitern und Händlern bleiben. «Die MSV ist unter diesen Voraussetzungen ein wertloser Papiertiger», so der Beschwerdetext.
Verkäste Milch wird zu Industriemilch
Die Inspektionsstelle des BLW soll bei einigen Schweizer Milchverarbeitern dabei geholfen haben, die Zulagengelder als integraler Bestandteil des Milchpreises zu erklären, womit die Zulage rechtswidrig nicht weitergeleitet worden sei. Am Ende habe man verkäste Milch auf dem Papier zu Industriemilch gemacht, was den Einkauf für den Verarbeiter verbilligte.
Das BLW verfüge über alle nötigen Daten, die Milchverarbeiter auch. Nur die Produzenten hätten keine Kontrolle darüber, was aus ihrer Milch wird.
«Das BLW ist nun aufzufordern, diese Missstände innert kurzer Frist zu beheben», schliesst die Beschwerde.
Uniterre fordert direkte Auszahlung der Verkäsungszulage
01.04.2020
Die Bauerngewerkschaft Uniterre kritisiert, dass ein grosser Teil der Zulagen, die den Schweizer Milchproduzenten zustünden, diese gar nie erreichen würden.
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Die sogenannte Verkäsungszulage wurde 2007 eingeführt, um den Industriemilchpreis zu stabilisieren, nachdem es auf dem Käsemarkt zu einer Liberalisierung gekommen ist. Trotz strengen Zollbestimmungen erhalten Produzenten mittlerweile nur noch 57 Rappen pro Kilogramm verkäste Milch (Segment A).
Grossbetriebe sind undurchsichtig
Die Produzenten hätten deshalb ein Anrecht auf die Verkäsungszulage, ...