Jahrzehntelang wurden unliebsame Personen ohne Gerichtsurteil in Anstalten weggesperrt. Die Praxis der administrativen Versorgungen war in der Schweiz allgegenwärtig. Von Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die 1980er-Jahre dürften es bis zu 60'000 Betroffene gewesen sein. Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen haben auch im Kanton St. Gallen viel Leid verursacht.

Am Samstag fand in der St. Galler Lokremise ein Gedenkanlass für die Betroffenen statt. Deren Anwesenheit sei für den Kanton St. Gallen und die St. Galler Gemeinden von grosser Bedeutung, sagte Regierungsrat Klöti. Nicht nur mit Blick auf die Vergangenheit, sondern mindestens ebenso aufgrund des Blicks in die Gegenwart und in die Zukunft.

Sich der Vergangenheit stellen

Es sei schwierig, sich der eigenen Vergangenheit zu stellen, wenn Dinge passiert seien, welche die eigene Herkunft ins Wanken brächten. Viele Betroffene hätten die Möglichkeit genutzt, in den Akten des Staatsarchivs Darstellungen aus ihrer Sicht hinzuzufügen, um damit ihre Perspektive für die Nachwelt einzubringen.

Im Namen des Kantons St. Gallen und seiner Gemeinden entschuldigte er sich bei den Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassahmen und Fremdplatzierungen für das erlittene Unrecht und Leid. "Unser Staat hat jahrzehntelang versagt," sagte Klöti und nannte einige Institutionen, in denen Menschen oft aus falschen Gründen, in unwürdigen Verhältnissen, leben mussten, beim Namen.

Verschiedene Heimverbände und Institutionen hätten sich für diese Fehler bei den Betroffen entschuldigt. Am Gedenkanlass waren auch Vertreter des Bistums St. Gallen, der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen, des St. Galler Bauernverbands, von Curaviva Schweiz und Integras anwesend.

Gemessen am individuellem Leid wirkten die heutigen staatlichen Bemühungen um Wiedergutmachung klein, sagte Klöti. Er unterstütze die Idee der Unabhängigen Expertenkommission, weitere Mittel der Wiedergutmachung zu prüfen.

Aus dem Kanton St. Gallen stellten 412 Personen beim Bund ein Gesuch für eine Entschädigung für das Unrecht. In den entsprechenden Fonds sind aus dem St. Galler Staatshaushalt 900'000 Franken eingezahlt worden. Sie verteilen sich auf drei Jahre zu je 300'000 Franken.

Erinnerungszeichen auf einem Spielplatz

Das Erinnerungszeichen auf dem nahen Spielplatz auf der Kreuzbleiche wurde vom Gossauer Bildhauer Roman Brunschwiler gestaltet. Der schlichte Brunnen mit der Inschrift "Gewidmet den Menschen, die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurden" ist bereits seit August in Betrieb.

Der Gedenkort und die Art des Erinnerungszeichens wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Betroffenen bestimmt. Ein Spielplatz als Standort soll an die Tatsache erinnern, dass vielen Betroffenen von Zwangsmassnahmen eine unbeschwerte Kindheit und Jugend verwehrt blieb.