Richter Vince Chhabria aus San Francisco reduzierte die Gesamtsumme am Montag von rund 80 auf 25 Millionen Dollar. Bayer will gegen das Urteil trotzdem Berufung einlegen.

Verhältnis zwischen Schadenersatz und Strafschadenersatz

Chhabria begründete die Reduzierung der Strafsumme vor allem damit, dass das Verhältnis zwischen regulärem Schadenersatz und sogenanntem Strafschadenersatz in einem verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen bleiben müsse. Letzterer wird im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt.

Der Richter lehnte den Antrag Monsantos auf einen neuen Prozess ab. Der deutsche Mutterkonzern Bayer bezeichnete die Absenkung der Strafzahlung als "Schritt in die richtige Richtung", will aber Berufung gegen die Verurteilung einlegen.

Eine Jury in San Francisco hatte Monsanto im März verurteilt, rund 80 Millionen Dollar an einen an Krebs erkrankten Rentner zu zahlen, der jahrelang das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup verwendet hatte. Zur Begründung hiess es, Monsanto habe nicht genügend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt.

Richter: Monsanto verdient Strafe

"Monsanto verdient es, bestraft zu werden", erklärte Richter Chhabria am Montag. Der Chemiekonzern sei mehr damit beschäftigt gewesen, Sicherheitsuntersuchungen zu unterdrücken und die öffentliche Meinung zu "manipulieren", als dafür zu sorgen, dass sein Produkt "sicher" sei.

Die von der Jury verhängte Strafzahlung befand der Richter aber als deutlich zu hoch. Diese setzte sich aus 75 Millionen Dollar sogenanntem Strafschadenersatz und fünf Millionen Dollar Schadenersatz etwa für medizinische Ausgaben und entgangene Einnahmen des Klägers zusammen.

Dass der Strafschadenersatz etwa 15 Mal höher sei als der eigentliche Schadenersatz, sei verfassungsmässig "unzulässig", erklärte Chhabria. Der Richter senkte diesen Betrag deswegen von 75 Millionen auf 20 Millionen Dollar, liess den eigentlichen Schadenersatz aber unangetastet.

Bayer sieht keine Beweise

Bayer erklärte, die Verurteilung werde "nicht durch die im Verfahren vorgelegten verlässlichen Beweise gestützt". Sie stehe "im Widerspruch zum Gewicht der umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die die Sicherheit von Roundup bestätigen und den Schlussfolgerungen von Regulierungsbehörden in den USA und weltweit, wonach Glyphosat nicht krebserregend ist".

Die Jury-Entscheidung vom März war für Monsanto nicht die erste juristische Niederlage. In einem anderen Prozess im vergangenen August hatte eine Jury in San Francisco das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz an den früheren Schulhausmeister Johnson verurteilt, der das Herbizid ebenfalls über Jahre hinweg eingesetzt hatte. In den USA hängen noch mehr als 13'000 weitere Verfahren an.

Bis es in den zahlreichen US-Verfahren um Glyphosat zu endgültigen rechtskräftigen Entscheidungen kommt, könnte noch viel Zeit vergehen. Meist werden solche Massenklagen in den USA aber ohnehin früher oder später mit einem grossen Vergleich beigelegt. Richter Chhabria, bei dessen Gericht in San Francisco mehrere Hundert Klagen gebündelt sind, hat die Streitparteien bereits zu einer gütlichen Einigung gedrängt und eine Prozesspause verordnet. Zuletzt war der US-Staranwalt Ken Feinberg als Schlichter bestellt worden.

Einsatz in der Schweiz erlaubt

In der Forschung ist die Frage, ob die in Roundup enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat, umstritten. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU gelangten zu dem Schluss, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht. Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" sei.

In der Schweiz darf Glyphosat eingesetzt werden. Doch der Verkauf des umstrittenen Herbizids ist rückläufig. 2017 wurden davon noch 186 Tonnen verkauft. Dies sind 45 Prozent weniger als 2008, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Anfang Februar mitteilte.