Die Gesetzesvorlage zum Bundesratsplan hatte das Parlament in seiner Frühlingssession verabschiedet. Mit dem «Massnahmenplan Sauberes Wasser» hat der Bundesrat Ende April einen Vorschlag präsentiert, wie dies auf Verordnungsstufe umgesetzt werden soll, wobei zunächst die Massnahmen im Landwirtschaftsrecht angegangen werden. Der Massnahmenplan sei breiter, konkreter und gehe sogar über die Initiativen heraus, war der Tenor an der Medienkonferenz in Bern zur Präsentation des Gesetzesvorschlages.

Eines der wichtigsten Ziele ist es, mithilfe des Massnahmenplanes die mit dem Pflanzenschutzmitteleinsatz verbundenen Risiken bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. So sollen künftig nur noch jene Betriebe Direktzahlungen erhalten, die keine Wirkstoffe «mit erhöhtem Risikopotenzial» einsetzen. Weiter soll unter anderem auch die Nährstoffverluste angegangen werden: Stickstoff- und Phosphor-Verluste sollen bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden. Damit setzt der Bundesrat ausserdem ein konkretes Reduktionsziel, dass in der Parlamentarischen Initiative noch nicht vorhanden war.

Die umfangreichen Massnahmen hat das Bundesamt für Landwirtschaft nun in mehreren Kurzartikeln zusammengefasst. Hier geht es zur Übersicht. Untenstehend als Beispiel das Programm für Humusaufbau.

 

 

Humusaufbau fördern und überwachen

Die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms NFP 68 zeigen, dass in gewissen landwirtschaftlichen Regionen im Boden ein Humusmangel herrscht. Ein ausreichender Humusgehalt erfüllt mehrere wichtige Bodenfunktionen, unter anderem erhöht er die Resilienz der Produktion gegenüber klimatischen Gefahren. Darüber hinaus wird durch den Humusaufbau mehr atmosphärischer Kohlenstoff gebunden und die Auswaschung von Düngemitteln reduziert, was finanzielle Einsparungen für die Landwirtin oder den Landwirt bringt. Der vorgeschlagene neue Beitrag fördert die vermehrte Anwendung von landwirtschaftlichen Praktiken, die den Humusgehalt im Boden erhöhen. Die Entwicklung des Humusgehalts wird durch eine jährliche Humusbilanz mittels einer bereits online verfügbaren EDV-Anwendung überwacht (www.humusbilanz.ch).

Wenn nach vier Jahren bestimmte Humusaufbauziele erreicht wurden, werden Zusatzbeiträge ausgerichtet. Um die Nutzung der Anwendung zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Doppelerfassungen zu vermeiden, ist geplant, in Zukunft die bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Daten zu integrieren.

Die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms NFP 68 zeigen, dass in gewissen landwirtschaftlichen Regionen im Boden ein Humusmangel herrscht. Ein ausreichender Humusgehalt erfüllt mehrere wichtige Bodenfunktionen, unter anderem erhöht er die Resilienz der Produktion gegenüber klimatischen Gefahren. Darüber hinaus wird durch den Humusaufbau mehr atmosphärischer Kohlenstoff gebunden und die Auswaschung von Düngemitteln reduziert, was finanzielle Einsparungen für die Landwirtin oder den Landwirt bringt. Der vorgeschlagene neue Beitrag fördert die vermehrte Anwendung von landwirtschaftlichen Praktiken, die den Humusgehalt im Boden erhöhen. Die Entwicklung des Humusgehalts wird durch eine jährliche Humusbilanz mittels einer bereits online verfügbaren EDV-Anwendung überwacht (www.humusbilanz.ch).

Wenn nach vier Jahren bestimmte Humusaufbauziele erreicht wurden, werden Zusatzbeiträge ausgerichtet. Um die Nutzung der Anwendung zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Doppelerfassungen zu vermeiden, ist geplant, in Zukunft die bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Daten zu integrieren.