Der Traktor mit Anhänger war auf einer steilen Strasse ins Schlingern geraten und umgekippt. Der 38-jähriger Lenker des Traktors wurde von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Donnerstag mit.

Nichtbeherrschen des Traktors

Der Strafbefehl ist rechtskräftig, nachdem der Mann seine zunächst eingereichte Einsprache zurückzog. Die Verurteilte ist einer ganzen Reihe von Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig befunden worden.

Es geht um Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, in Verkehr bringen eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand und Führen eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis. Der Traktor war gemäss Polizeiangaben mit einer grünen Nummer unterwegs gewesen und damit nur für landwirtschaftliche und für den Transport von Personen vom Hof aufs Feld zugelassen.

Sämtliche Geschädigten sahen von einem Strafantrag gegen den Lenker ab. Daher musste sich der Mann nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Auf steiler Strasse verunfallt

Zum Unfall kam es am Abend des 22. Juli 2017. Der Mann chauffierte eine Gesellschaft von 17 Teilnehmern eines Polterabends auf dem Anhänger eines Traktors in Richtung Wohlen. Auf den Ladeflächen befanden sich neben den Passagieren auch ungesicherte Gegenstände, darunter Stehtische, eine Sitzbank, ein Generator und mehrere Kisten mit Getränken.

Auf der steil abfallenden Hochwachtstrasse versuchte er die Fahrt zu verlangsamen. Das misslang ihm, weil die Bremsleistung des Gespanns zu gering war. Der Anhänger schob den Traktor vor sich her, woraufhin dieser zu schlingern begann und nach der Verzweigung am Panoramaweg mit der Betonmauer einer Liegenschaft kollidierte.

Durch den Aufprall kippte der Traktor samt Anhänger zur Seite. Der Chauffeur und die 17 Passagiere wurden aus dem Fahrzeug geschleudert und verletzt. Drei Personen erlitten schwere Kopf-, Rücken- und Beckenverletzungen.