Privatpersonen, die ein krankes oder verletztes Wildtier finden, bringen dieses häufig zu einem Tierarzt. Diese dürfen nach heutigem Gesetz die Tiere jedoch nicht sofort behandeln, sondern müssen zuerst eine Bewilligung einholen. Gerade ausserhalb der Bürozeiten ist dies jedoch oft schwierig und im Notfall brauchen die Tiere sofort Hilfe. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) setzt sich dafür ein, dass Tierärzte Wildtiere umgehend behandeln können, ohne zuerst eine Bewilligung einholen müssen, heisst es in der Mitteilung.

Erstversorgung soll vom Bundesrat geregelt werden

Dies hätte bereits mit der Änderung der Jagdverordnung vergangenes Jahr geklärt werden sollen. Da das Jagdgesetz aber abgelehnt wurde, sollen die dringlichsten Massnahmen nun auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Darin soll auch ein Passus zur Erstversorgung von verletzten Wildtieren aufgenommen werden, denn die jetzige Situation sei aus Sicht des Tierschutzes nicht mehr haltbar, heisst es weiter.

 

Anforderungen für Wildtierpflegestationen

Die GST-Fachsektion für Wild-, Zoo- und Heimtiermedizin (SVWZH) hat Anforderungen für Wildtierpflegestationen sowie die kurzfristige Unterbringung und medizinische Versorgung von Wildtieren in einem Positionspapier definiert.

Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Das Ziel der Pflege und tierärztlichen Betreuung eines Wildtieres ist die Wiederauswilderung. Kann sich ein Wildtier nach entsprechender Pflege und Therapie nicht artgerecht verhalten und sich selber ernähren, ist die Euthanasie angezeigt und der Rehabilitation vorzuziehen.
  • Jede Wildtierstation muss durch einen Tierarzt mit entsprechendem Grundwissen betreut werden und die Medikamentenabgabe an die Station muss durch eine schriftliche Vereinbarung geregelt sein (analog TAMV).
  •  Das Pflegepersonal der Wildtierpflegestationen und die betreuenden Tierärzte müssen über eine fundierte Ausbildung verfügen und sich regelmässig weiterbilden.
  • Die Kosten für Pflege, Haltung, Fütterung und tierärztliche Betreuung einer Wildtierpflegestation müssen für die Dauer der Bewilligung gedeckt sein.
  • Es soll eine Liste aller bewilligten Wildtierpflegestationen sowie der für Wildtiere verantwortlichen Organe (inkl. Öffnungszeiten und Erreichbarkeit) in der Schweiz geben, welche öffentlich zugänglich ist und regelmässig aktualisiert wird.
  • Tierarztpraxen mit geeigneter Einrichtung sollen automatisch die Bewilligung für eine kurzfristige Unterbringung von geschwächten oder leichtverletzten Wildtieren erhalten. Zudem soll ihnen eine Notfallbehandlung erlaubt werden (zum Beispiel Euthanasie, um unnötiges Leiden zu vermeiden).