Das Thurgauer Veterinäramt hat stürmische Zeiten hinter sich. Der Fall Hefenhofen, wo ein Tierhalter seine Pferde jahrelang vernachlässigt und gequält haben soll, warf ein schlechtes Licht auf das Veterinäramt. Vor allem der damalige Kantonstierarzt Paul Witzig stand unter medialem Beschuss. Das soll sich jetzt ändern. Seit November 2019 hat der Kanton Thurgau mit Thomas Fuchs einen neuen Amtstierarzt. Am Dienstag stellte er sich den Bauern vor. Organisiert worden war der Anlass von der Kommission Viehwirtschaft des Verbands Thurgauer Landwirtschaft (VTL).

Kontrolle ist nicht gleich Kontrolle

Damit sich die Zuhörer vorstellen konnten, wie das Veterinäramt funktioniert, erklärte Thomas Fuchs dessen Gliederung und die Funktionen der einzelnen Abteilungen. Eine wichtige Stelle ist die Stabstelle Recht, die immer mehr an Bedeutung gewinnt. «Die Vorschriften, Regelungen usw. müssen so formuliert sein, dass sie ‹verheben› und nicht angefochten werden können», bemerkte Fuchs.

In der Landwirtschaft nehmen die Kontrollen permanent ab, weil es immer weniger Betriebe gibt. Zunehmend ist hingegen der Kontrollaufwand bei den Heimtieren, vor allem bei der Hundehaltung. In Bezug auf die Landwirtschaft fällt Fuchs auf, dass viele Bauern nicht mehr unterscheiden können, ob es sich um eine blaue Kontrolle (Veterinäramt) oder um eine grüne (Amt für Landwirtschaft) handelt.

Dringender Revisionsbedarf

Robert Hess stellte den Bauern die revidierte kantonale Tierschutzverordnung  vor, wobei er vor allem auf die Punkte einging, die die Landwirtschaft betreffen. Grund für die Revision war der Fall Hefenhofen resp. der dazu veröffentlichte Untersuchungsbericht, der zum Teil gravierende Mängel bei den Abläufen im Veterinäramt feststellte.

Seit 1992 gab es in der kantonalen Tierschutzverordnung keine namhaften Anpassungen mehr, informierte Hess, der beim Veterinäramt die Stabstelle Recht leitet. Der Thurgau hat als einziger Kanton kein kantonales Tierschutzgesetz, es gelten die Bundesvorgaben. «Das ist nicht mehr zeitgemäss. Es besteht dringender Revisionsbedarf», gestand Hess ein.

Einheitlicher, koordinierter und transparent

In einer ersten Phase wird die Tierschutzverordnung einer sofortigen Teilrevision unterzogen. Diese soll noch dieses Jahr abgeschlossen werden. Der Vollzug soll einheitlicher, koordinierter, moderner und transparent werden. Die Revision der Tierschutzgesetzes erfolgt in einer zweiten Phase. «Es wird nur noch ein Gesetz und eine Verordnung geben. Alles andere wird aufgehoben», kündigte er an.

Hess betonte, dass man aus dem Fall Hefenhofen gelernt habe. Betriebe, die immer wieder Probleme machen, sollen vermehrt kontrolliert werden. Gleichzeitig sollen einwandfreie Betriebe, die keine oder selten Beanstandungen haben, im Rahmen der risikobasierten Kontrolle weniger kontrolliert werden.

Abstufung der Massnahmen für Eingriffe

Was es laut Robert Hess dringend braucht, ist eine saubere, abgestufte Sanktionskaskade. «Bis jetzt hatten wir nur die beiden Optionen nichts machen oder ein Tierhalteverbot aussprechen.» In Zukunft soll es als erster Schritt eine Verwarnung und dann einen Verweis geben. Wenn sich die Situation nicht verbessert, wird eine Tierhaltungsbeschränkung und als letzte Massnahme ein Tierhalteverbot ausgesprochen.

Gute Erfahrungen hat man mit dem Einsatz von Begleitgruppen gemacht. Darin vertreten sind nebst Personen aus Behörden und Ämtern auch Dritte, zum Beispiel vom Bauernverband. Eine Begleitgruppe wird dann eingesetzt, wenn ein Betrieb Probleme hat und Unterstützung von aussen braucht. Beim Veterinäramt verspricht man sich davon Früherkennung bei problematischen Betrieben.

Bauern sind unzufrieden

Dass es in den letzten Jahren aus Sicht der Bauern mehrfach zu Ärgernissen gekommen ist, zeigte sich in der Diskussion. Ein Landwirt wollte wissen, was er tun könne, wenn er sich bei einer Kontrolle ungerecht behandelt fühle und die Unterschrift verweigere. Darauf entgegnete Thomas Fuchs: «Ob man unterschreibt oder nicht, spielt für den Vollzug keine Rolle.»

Robert Hess schob nach: «Wichtig ist, dass dem Landwirt nach der Kontrolle mündlich mitgeteilt wird, ob alles in Ordnung ist und was allenfalls verbessert werden muss.» Er erinnerte daran, dass das Veterinäramt nur für den Vollzug zuständig ist. «Wir können Mängel feststellen und Sanktionen aussprechen. Direktzahlungskürzungen werden vom Amt für Landwirtschaft angeordnet. Darauf haben wir keinen Einfluss.»

Kritisiert wurde auch, dass die Kontrollpunkte nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch erfasst werden. «So hat der Bauer keine Einsicht mehr, was notiert wird», meinte ein Zuhörer. Fuchs zeigte Verständnis, strich aber die Vorteile heraus. Nämlich, dass die Kontrollen weniger Zeit in Anspruch nehmen und dass der administrative Aufwand massiv verringert wird. «Aber die Kommunikation zwischen Kontrolleur und dem Bauer muss nach der Kontrolle stattfinden», stellte Fuchs klar. Auf keinen Fall tolerieren werde er Ungleichbehandlung durch Kontrolleure, egal ob diese aus Bauernsicht positiv oder negativ ausfällt.